Um eine hohe Qualität bei der parallelen sportlichen und schulischen Förderung gewährleisten zu können, müssen die Eliteschulen des Sports Qualitätskriterien erfüllen, die durch den gleichnamigen Arbeitskreis festgeschrieben werden.
In den Kriterienkatalog gehen ein:
- das Image einer Schule als Ausdruck sportlicher und schulischer Erfolgsperspektiven,
- das Vorhandensein hochwertiger und flexibel verfügbarer Trainingsstätten,
- die Möglichkeit für die Schüler und Schülerinnen, in leistungsstarken Trainingsgruppen zu trainieren,
- die Betreuung durch qualifizierte Trainer
- eine adäquate, alters- und leistungsbezogene wissenschaftliche Trainingsbegleitung.
Der Arbeitskreis bewertet auch eine mögliche Aufnahme in ein angeschlossenes Sportinternat, die Koordination und das Management der Zeitbudgets der Athleten für Training, Wettkampf, Lernen und Freizeit im Tages-, Wochen- und Jahresverlauf sowie Sport- und Bildungserfolge der Absolventen.
Die genannten Aspekte werden ergänzt durch Kriterien, die den geförderten Schwerpunktsportarten und dem Alter der Schüler und Schülerinnen Rechnung tragen.
Die Eliteschulen des Sports werden durch den Arbeitskreis im Olympiazyklus überprüft und bewertet. Der Titel „Eliteschule des Sports“ wird, diesen Bewertungen folgend, durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verliehen, bestätigt oder gegebenenfalls aberkannt.



