Eine Übersicht über die gleichstellungspolitisch relevanten Paragraphen der DOSB-Satzung
Präambel
(9) Der DOSB fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Er wirkt mit gezielter Frauenförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin und verpflichtet sich, bei allen Maßnahmen und auf allen Ebenen die Strategie des Gender Mainstreamings anzuwenden, um Chancengleichheit im Sport zu sichern.
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Aufgaben
(1) Der DOSB hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen im Rahmen seiner Zwecke insbesondere die folgenden Aufgaben:
Allgemeines: die Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Männern und Frauen in allen Organen und Gremien,
Organe / Mitgliederversammlung
§ 13 Zusammensetzung
(2) Mitgliedsorganisationen sollen in angemessenem Umfang weibliche Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden.
(4) Alle Mitglieder gemäß § 6 Absatz 1, das Präsidium, die Vollversammlung der Deutschen Sportjugend sowie die in § 20 aufgeführten Gremien des DOSB mit Ausnahme der Beiräte sind berechtigt, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen.
§ 14 Aufgaben
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Entgegennahme des Berichts des Präsidiums, des Berichts über den Stand der Umsetzung der Gleichstellung sowie weiterer Berichte,
Präsidium
§ 16 Zusammensetzung
(1) Das Präsidium besteht aus
- Vizepräsident/in Frauen und Gleichstellung,
Weitere Gremien
§ 20 Allgemeine Regelungen
(1) Weitere Gremien des DOSB sind:
- Frauen-Vollversammlung
Konferenzen / Frauen-Vollversammlung
§ 24 Zusammensetzung und Aufgaben der Konferenzen / Frauen-Vollversammlung
(2) Die Frauen-Vollversammlung setzt sich aus den Vertretern bzw. Vertreterinnen der Mitgliedsorganisationen des DOSB zusammen.
(3) Die Konferenzen bzw. die Frauen-Vollversammlung beraten über Angelegenheiten aus ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihre Beschlüsse haben empfehlenden Charakter für die Organe des DOSB.
(4) Die Konferenzen bzw. die Frauen-Vollversammlung geben sich eigene Geschäftsordnungen.
Die Satzung des DOSB finden Sie
hier.







