Gemeinsame Stellungnahme zu Entwürfen des neuen Bundesnaturschutz- und Wasserhaushaltsgesetzes

    Mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches wurde nach Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Kuratoriums Sport und Natur die historische Chance vertan, das Umweltrecht bundesweit zu vereinheitlichen, zu modernisieren und Bürokratie abzubauen.

    Die ersatzweise Einigung auf ein neues Naturschutz- und Wasserrecht wird begrüßt, jedoch fordern der DOSB und das Kuratorium Sport und Natur erneut in einer gemeinsamen Stellungnahme Ergänzungen und Änderungen zu diesen Gesetzen um die Ziele eines landschaftsverträglichen Sports in der Zukunft zu verwirklichen.

    Gemeinsame Stellungnahme zu Bundesnaturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz

    Gemeinsame Stellungnahme zum Umweltgesetzbuch

    In einer gemeinsamen Stellungnahme von Deutschem Naturschutzring (DNR), Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Kuratorium Sport und Natur fordern alle drei Organisationen erneut den Zugang zur freien Landschaft für natur- und landschaftsverträglichen Sport und dessen abweichungsfeste Verankerung im Umweltgesetzbuch, um eine bundesweit einheitliche Regelung sicherzustellen.

    Gemeinsame Stellungnahme zum Umweltgesetzbuch zum Download
    Gemeinsame Presseerklärung von DNR, DOSB und Kuratorium Sport und Natur zum Download

    Positionen und Forderungen zum Umweltgesetzbuch

    Der Deutsche Olympische Sportbund begrüßt die Schaffung eines Umweltgesetzbuches und die damit verbundenen Zielsetzungen wie Vereinfachung, Vereinheitlichung, Verständlichkeit und Praktikabilität. Um die angestrebten Ziele eines Umweltgetzbuches zu verwirklichen und dem Natursport in Deutschland eine hinreichende rechtliche Grundlage zu bieten, sind aus Sicht des DOSB folgende Ergänzungen notwendig.

    Die "Positionen und Forderungen des DOSB zum Umweltgesetzbuch" des DOSB werden auch vom Deutschen Städtetag unterstützt.

    Anhörung zum Referentenentwurf für das UGB

    Die öffentliche Anhörung zum Referentenentwurf für das geplante Umweltgesetzbuch (UGB) hat für die Verbände vom 17. bis 19.06.2008 und für die Kommunalen Spitzenverbände vom 24. bis 25.06.2008 in Berlin stattgefunden.

    Der Deutsche Olympische Sportbund hat an der Anhörung teilgenommen und seine Stellungnahme dort eingebracht. Nach Abschluss der Anhörungen werden die eingebrachten Statements ausgewertet und für die Beschlussfassung im Kabinett berücksichtigt.

    Sportfreundliches Umweltgesetzbuch

    Wirksamer Umweltschutz ist ohne politische Vorgaben und Richtlinien kaum denkbar. Auch für den Sport gilt, dass wichtige Umweltbelange auch im Konfliktfall nicht auf der Strecke bleiben dürfen. Nicht zu vergessen ist zudem das Potenzial, das der Sport für nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz besitzt. Umweltbestimmungen finden sich in der Gesetzgebung in vielfältigen Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und technischen Regelwerken wieder. Mit der Föderalismusreform entstand 2006 das Vorhaben, die teilweise historisch gewachsenen und verstreuten Umweltvorschriften in ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB) zu überführen. Die Sichtweise des DOSB zu diesem neuen Gesetzbuch: Der DOSB begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung und setzt sich für eine sportfreundliche Ausgestaltung des Umweltgesetzbuches ein, so Walter Schneeloch, DOSB-Vizepräsident Breitensport und Sportentwicklung. Das Bundesnaturschutzgesetz 2002 hat den natur- und landschaftsverträglichen Sport als wichtigen Bestandteil der Erholung aufgewertet und im Rahmen des Naturschutzes gewährleistet. Dieser Standard darf durch die Neugestaltung des Umweltgesetzbuches nicht zurückfallen. Nachfolgende Eckpunkte stehen aus Sicht des DOSB im Vordergrund, um die Interessen des Sports im Ausgleich mit dem Naturschutz zu gewährleisten:

    1. Standard des Bundesnaturschutzgesetzes wahren
    Sport in der Natur fördert die Erholung und muss, unter Berücksichtigung des Ausgleichs zwischen den Interessen des Sports und des Naturschutzes, in die Gesetzgebung einfließen.

    2. Zersplitterung des Naturschutzrechts entgegenwirken
    Die bestehende Gesetzgebung auf Länderebene führt zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung und Auslegung der Rechtslage und war für viele Sportvereine vor Ort und ihre Mitglieder oft nicht nachvollziehbar.

    3. Sportbezogene Regelungen in den „Allgemeinen Grundsätzen“ verankern
    Aus Sicht des DOSB stellt natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Das gilt für die unentgeltliche Nutzung der freien Natur sowie für Straßen und Wege zur Erholung. Das heißt, natur- und landschaftsverträglicher Sport ist dem Betreten gleichgestellt. Einschränkungen dieses Rechts sollten nur auf öffentlich rechtlicher Grundlage zulässig sein. Vorrang haben hier vertragliche Vereinbarungen und verbindliche Kooperationen. Auch Sportvereine und -verbände, die naturverträglichen Sport fördern, sollten in die gesetzliche Ausgestaltung einbezogen werden und als Naturschutzverein anerkannt werden.

    4. Sport im Umweltgesetzbuch ausgestalten
    Durch eine einheitliche Formulierung eines Umweltgesetzbuches muss die Rechtssicherheit auf Bundesebene gestärkt werden. Breitensportliche Wasseraktivitäten sind zum Beispiel häufig auf Überregionalität der Gesetzeslage geradezu angewiesen. Darüber hinaus soll unter Berücksichtigung aller Naturschutzrichtlinien für oberirdische Gewässer grundsätzlich der Zugang und die Nutzung gewährleistet werden.

    5. Naturschutzrecht und Interessen des Sports im Dialog weiterentwickeln
    Der DOSB will im Dialog mit seinen Mitgliedsorganisationen und Partnerorganisationen sowie Vertretern des Naturschutzes den weiteren Novellierungsprozess intensiv verfolgen und weiter entwickeln.

    Sport in der Natur fördert nicht nur die Gesundheit und Erholung sondern schafft ein zusätzliches Verständnis für Prozesse in der Natur. Das Natursporterlebnis schärft aus Sicht des DOSB durch das positive Erfahrungspotenzial die Sinne für die Erhaltung und den nachhaltigen Schutz des Sportraums Natur. Die vielfältigen natur- und landschaftsverträglichen Sportarten eröffnen die Möglichkeit, Naturräume kennen, schätzen und vor allem schützen zu lernen.

    Vielfältige Aktionen und Projekte der DOSB-Mitgliedsorganisationen stehen bereits für ein zeitgemäßes Naturschutz- und Umweltmanagement und zeigen die Verantwortung des Sports für umweltgerechte sportliche Nutzung der Natur. Analog zu Gesundheitssport etabliert sich daher zu Recht der Begriff „Natursport“ zunehmend mit einer positiven Ausstrahlung.