Frauen-Vollversammlung

Die Frauen-Vollversammlung ist in der Satzung des DOSB (§ 20) als eingeständige Konferenz verankert und verfügt über ein Antragsrecht an die Mitgliederversammlung des DOSB (DOSB-Satzung, § 4). Sie findet einmal jährlich statt.

Die Satzung des DOSB (§ 24) regelt die Zusammensetzung und Aufgaben der Frauen-Vollversammlung:

  • Die Frauen-Vollversammlung setzt sich aus den Vertretern bzw. Vertreterinnen der Mitgliedsorganisationen des DOSB zusammen.
  • Die Konferenzen bzw. die Frauen-Vollversammlung beraten über Angelegenheiten aus ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihre Beschlüsse haben empfehlenden Charakter für die Organe des DOSB.
  • Die Konferenzen bzw. die Frauen-Vollversammlung geben sich eigene Geschäftsordnungen.

Frauen-Vollversammlung 2012

Die Frauen-Vollversammlung 2012 findet vom 28. bis 30. September in Erfurt statt.

Frauen-Vollversammlung 2011

Starke Preisträgerinnen und lebhafte DiskussionenDOSB-Frauen-Vollversammlung thematisiert Frauenbild in der Sportberichterstattung Zwei verdiente Preisträgerinnen bei den Gleichstellungspreisen 2011 und deutliche Worte zur öffentlichen Darstellung. >>>

Die Frauen-Vollversammlung aus der Sicht einer Teilnehmerin. >>>

 

Sprecherinnengruppe

Die Sprecherinnengruppe des DOSB setzt sich aus Vertreterinnen der Mitgliedsorganisa- tionen zusammen. >>>

Gleichstellungspreis

Der Gleichstellungspreis des DOSB wird jährlich in zwei Kategorien bei der Frauen-Vollversammlung verliehen. >>>

Deutscher Frauenrat

Der DOSB ist Mitglied im Deutschen Frauenrat und wird dort von einem gewählten Frauenteam vertreten. >>>

 

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