Die EOC-Athletenkommission

Die EOC-Athletenkommission ist ein beratendes Gremium des Präsidiums des Europäischen Olympischen Komitees.

Seine Existenz sowie das Tun und Wirken seiner Mitglieder stellen sicher, dass die Meinung der Athleten zu den Fragen und Themen die Sportler betreffend in die Entscheidungen des EOC mit einfließen. Somit sind die grundlegenden Rechte der Athleten im Sinne der Olympischen Bewegung gewährleistet.

Wahl und Zusammensetzung der Kommission:

Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern, Vorsitzende(r) und Stellvertreter/Stellvertretende sowie fünf aktive Sommersportler und drei aktive Wintersportler. Außerdem sind jeweils zwei Mitglieder der IOC-Athletenkommssion ex officio Mitglied der EOC-Kommission, davon jeweils ein Sommer- bzw. ein Wintersportler.

Die Wahl zur Athletenkommission erfolgt im Rahmen der Generalversammlung der Athletenvertreter der europäischen Nationalen Olympischen Komitees, die die Vorsitzenden ihrer nationalen Athletenvertretungen dorthin entsenden.

Die dann zur Wahl stehenden Kandidaten müssen entweder an den vergangenen Olympischen Spielen bzw. an ihren Weltmeisterschaften teilgenommen haben. Außerdem dürfen sie nie einem Doping-Vergehen für schuldig befunden worden sein.

 
 

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