Das "Rezept für Bewegung"
Interessierte Ärztinnen und Ärzte können Ihren Patientinnen und Patienten mit dem Rezept für Bewegung eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivität geben. Vorwiegend werden die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifizierten Bewegungsangebote in den Sportvereinen, mit den Schwerpunkten Herz-Kreislauf, Muskel- und Skellettsystem, Entspannung/Stressbewältigung und Koordination/motorische Förderung empfohlen.
Wenn Ihre Ärztin/ Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt hat, können Sie mit Hilfe der regionalen Angebotsverzeichnisse oder in unserer Datenbank alle Angebote in Ihrer Näher abrufen und sich einen passendes Bewegungsangebot aussuchen.
Hinweis: Das Rezept für Bewegung erlässt keine Kurs- oder Vereinsgebühren. Bewegungsangebote mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT können von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Die Ausstellung des Rezeptes ist eine freiwillige Leistung der Ärztin/des Arztes und nicht zur Abrechnung vorgesehen. Es ist keine offizielle Leistung des deutschen Gesundheitswesens und mit herkömmlichen Rezepten nicht vergleichbar. Es besteht keine Verbindlichkeit für Ärztin/Arzt, Patientin/Patient und Krankenkasse.
Hier gibt es das „Rezept für Bewegung“ bereits:
Hessen (www.rezeptfuerbewegung.de)
Thüringen (http://www.rezept-fuer-bewegung.de/)
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Schleswig Holstein
Hamburg
Bayern
Bremen
Rheinland Pfalz









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