Olympiabewerbung - Antrag des Präsidiums an die NOK-Mitgliederversammlung im Wortlaut

Der Antrag des Präsidiums an die NOK-Mitgliederversammlung zur Frage einer deutschen Olympiabewerbung hat folgenden Wortlaut:

 

 

 

"Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

 

 

 

Das NOK für Deutschland wird eine Bewerbung um die Austragung der Spiele der XXX. Olympiade 2012 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und unter seiner Verantwortung abgeben. Das Präsidium wird beauftragt, das Auswahlverfahren unter mehreren deutschen Bewerbern festzulegen und zu koordinieren und die Entscheidung über den deutschen Kandidaten durch eine ordentliche Mitgliederversammlung vorzubereiten".

 

 

 

Nach eingehender Diskussion legte das Präsidium auf seiner Sitzung am 14.09.2001 in Stuttgart auch folgende Details für das einem positiven Votum der Mitgliederversammlung folgende Verfahren fest.

 

 

 

1. Den vom IOC vorgegebenen Bestimmungen wird das NOK eigene Kriterien hinzufügen.

 

 

 

2. Das Präsidium wird eine Arbeitsgruppe, zunächst unter Verantwortung des Generalsekretärs einrichten, die mit der Vorbereitung des Verfahrens beauftragt wird.

 

 

 

3. Das Präsidium wird die Bewerber durch öffentliche und direkte Information bis 15.11. über das Verfahren und die Kriterien unterrichten.

 

 

 

4. Die formelle Antwort über die Kandidatur ist bis 31.12.2001 einzureichen.

 

 

 

5. Die Bewerbung mit allen Unterlagen ist dem NOK bis 15.05.2002 vorzulegen. Mit der Bewerbung verbunden ist eine Zahlung von Euro 150.000.- pro Bewerber.

 

 

 

6. Nach Eingang und Vorprüfung der Bewerbungen wird eine Evaluierungskommission, die vom Präsidium berufen wird, die Prüfung der Bewerbungsunterlagen und der Bewerber durch Besuche vornehmen.

 

 

 

7. Die Entscheidung fällt durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung, die nicht später als 15.04.2003 stattfindet.

 

 

 

8. Die Entscheidung über die Austragung der Segelwettbewerbe wird vom NOK gesondert vorgenommen. Mit der Bewerbung verbunden ist eine Zahlung von Euro 50.000.- pro Bewerber.

 

 

 

9. Mit einer Bewerbung verbunden ist die Bereitschaft des Bewerbers, die Paralympics 2012 durchzuführen.

 

 

 

10. Die Bewerbung erfolgt zunächst für 2012. Sofern sie erfolglos bleiben sollte, wird eine Bewerbung für 2016 vorbereitet.