Auch in Zukunft: Steuervorteile für gemeinnützige Spenden

 

Die kurzfristig großen Sorgen der Wohlfahrts-, Kultur- und Sportverbände über eine Änderung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden erweisen sich als

unbegründet. Aus der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grüne wurde Ende letzter Woche nochmals bestätigt, dass die zwischendurch bekannt gewordenen Gedankenspiele über eine Versteuerung von Spenden nicht Wirklichkeit werden. "Die Bundesregierung wird an der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden nichts ändern", bestätigte der SPD-Parlamentarier und Ehrenamts-Experte Dr. Michael Bürsch noch einmal eine Aussage von Bundeskanzler Gerhard Schröder. "Insoweit können Körperschaften auch in Zukunft alle Steuervorteile geltend machen, die sie bisher für Spenden an gemeinnützige Organisationen erhalten haben."

Ersatzpläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD) zu Kürzungen bei gemeinnützigen Verbänden, um die entgangenen Millionen Euro doch noch zu bekommen, scheint es derzeit nicht zu geben. "Andere Kürzungsvorschläge zu gemeinwohlorientierten Aktivitäten im Bereich von Kultur, Sport, Soziales, etc. sind mir nicht bekannt", sagte Bürsch in Berlin.

Bürsch hat sich in der SPD besonders stark für das Ehrenamt gemacht. In der letzten Legislatur-Periode leitete der Jurist die Enquete-Kommission zur "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements". Deren Empfehlungen aus dem letzten Sommer sollen nun umgesetzt werden. Dazu zählt der Bundestagsabgeordnete aus Plön den verbesserten Schutz der Engagierten, den Abbau von bürokratischen Hemmnissen und die Förderung der Anerkennung von Ehrenamt und Bürger-Engagement. Schon in Kürze soll eine Kommission aus dem Bundestag die Umsetzung der Vorschläge begleiten.