BMUB fördert vereinseigene Sportstättensanierungen

Das Bundesumweltministerium (BMUB) erweitert die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Sanierungsbedürftige Sportvereine können Fördermittel beantragen. Foto: picture-alliance
Sanierungsbedürftige Sportvereine können Fördermittel beantragen. Foto: picture-alliance

Erstmalig können Sportvereine Anträge für die so genannte "Kommunalrichtlinie" stellen. Anträge können zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017, sowie vom 1. Juli bis 30. September 2017 gestellt werden.

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Klimaschutzprojekte in Kommunen. Mit der neuen Förderperiode 2016/2017 können sich nun auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben.

Ein Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte wurde vom DOSB erstellt und steht als Download zur Verfügung.

<media 66983 _blank download "TEXT, Zusammenfassung Kommunalrichtlinie fuer Sportvereine BMUB, Zusammenfassung_Kommunalrichtlinie_fuer_Sportvereine_BMUB.pdf, 161 KB">Initiates file downloadZum Informationspapier >>></media>

Opens external link in new windowLesen Sie hier die aktuelle Fassung von 2017 "Jetzt Anträge stellen" >>>

(Quelle: DOSB)


  • Sanierungsbedürftige Sportvereine können Fördermittel beantragen. Foto: picture-alliance
    Sanierungsbedürftige Sportvereine können Fördermittel beantragen. Foto: picture-alliance