Bundesrat beschließt Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

Waffenrechtlichen Ge- und Verbote sind ab sofort in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) geregelt.

Für die Sportschützen gilt ab sofort die Verwaltunsvorschrift zum Waffengesetz. Foto: picture-alliance
Für die Sportschützen gilt ab sofort die Verwaltunsvorschrift zum Waffengesetz. Foto: picture-alliance

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. November 2011 die Verwaltungs-vorschrift zum Waffengesetz beschlossen. Diese tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Darauf hat der Deutsche Schützenbund in seinem jüngsten Newsletter hingewiesen. 

Es habe neun Jahre gedauert, bis sich der Bund und die Länder auf diese verkündungsreife Vorschrift hätten verständigen können, heißt es. Die Vorschrift binde die Verwaltung, sie beende einen jahrelangen Schwebezustand, in dem die Waffenbehörden das Waffengesetz auch unterschiedlich vollzogen hätten. 

Die Vorschrift diene den Behörden als Vollzugsanweisung und dem Waffenbesitzer als Maßstab des waffenrechtlichen Handelns und der waffenrechtlichen Ge- und Verbote. Die bestehenden Vorschriften des Waffengesetzes würden also damit einheitlich vollzogen. 

Broschüre „Sportschießen im Deutschen Schützenbund“ wieder erhältlich

 Die Broschüre „Sportschießen im Deutschen Schützenbund“ ist wieder über den Verband zu beziehen. Das Nachschlagewerk, das alle Disziplinen, die im DSB ausgeführt werden, beschreibt, ist komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden. 

Durch die Komplexität dieser Überarbeitung habe sich die Neuauflage der beliebten Broschüre länger hingezogen als vorher erwartet, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Aus diesem Grund sei das Heft auch bei den meisten Vereinen inzwischen vergriffen.

(Quelle: Deutscher Schützenbund)


  • Für die Sportschützen gilt ab sofort die Verwaltunsvorschrift zum Waffengesetz. Foto: picture-alliance
    Für die Sportschützen gilt ab sofort die Verwaltunsvorschrift zum Waffengesetz. Foto: picture-alliance