Bundesregierung: Gesetz zur Dopingbekämpfung hat sich bewährt

Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 2012 den Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) beschlossen.

Beschlagnahmte Arzneimittel in Zusammenhang mit Doping im Sport. Foto: picture-alliance
Beschlagnahmte Arzneimittel in Zusammenhang mit Doping im Sport. Foto: picture-alliance

Das Gesetz habe sich im Grundsatz bewährt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums.

Der Bericht, der vom vom Bundesminister des Innern und vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegt wurde, wurde anschließend dem Deutschen Bundestag, in dessen Auftrag er erstellt wurde, sowie dem Bundesrat vorgelegt. Für die Bundesregierung sei die Dopingbekämpfung ein Kernelement ihrer Sportpolitik, heißt es in der Mitteilung. Sie fördere und unterstützte Anti-Doping Maßnahmen international und national. „Schwerpunkt der mit dem DBVG im Jahr 2007 auf den Weg gebrachten Regelungen war die Bekämpfung krimineller Strukturen, die vielfach international vernetzt über die Grenzen hinweg operieren. Das Gesetz verstärkte unter anderem die staatlichen Ermittlungsbefugnisse in Fällen des organisierten ungesetzlichen Handels mit Dopingmitteln. Daneben wurde eine beschränkte Besitzstrafbarkeit für besonders gefährliche Dopingmittel eingeführt.“

Mit dem Bericht komme die Bundesregierung dem Auftrag des Gesetzgebers nach, die Anwendung der durch das DBVG im Bundeskriminalamtgesetz und Arzneimittelgesetz veranlassten Änderungen fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten (1. November 2007) zu überprüfen. Der Bericht erfasse und bewerte die Erfahrungen betroffener Kreise. Die Auswertungen stützten sich schwerpunktmäßig auf umfangreiche statistische Erhebungen zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Außerdem seien Interviews mit besonders involvierten Stellen, wie z.B. Staatsanwaltschaften, zur weiteren Verdeutlichung praktischer Probleme im Vollzug geführt worden.

Der Bericht sei unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt worden, unter Einbeziehung des im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellten Sachverständigen, Prof. Matthias Jahn (Universität Erlangen-Nürnberg), sowie unter Beteiligung der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen.

Neuregelungen haben sich bewährt

Bei der Evaluation, so heißt es weiter, habe sich gezeigt, dass sich die mit dem DBVG eingeführten Neuregelungen grundsätzlich bewährt hätten. „Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist angestiegen, und es ist zu einer erheblichen Verbesserung der Intensität und Effektivität der Strafverfolgung im Evaluationszeitraum gekommen“:

So habe es 2007/2008 bei den eingebundenen Staatsanwaltschaften zu banden- oder gewerbs-mäßigen Dopingstraftaten und der neu eingeführten Besitzstrafbarkeit etwa 280 Verfahren gege-ben. Bis 2011 seien diese Zahlen kontinuierlich bis auf 1592 Verfahren angestiegen.

„Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämp-fung des Dopings umgesetzt oder begonnen“, erklärt das BMI weiter. „Diese weiteren Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Ausdehnung des Besitzverbots bestimmter Arzneimittel auch auf Wirkstoffe, die Konkretisierung der dynamischen Verweisung auf die WADA-Verbotsliste, eine Umstellung der Anzeigepraxis der NADA, die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen NADA/Bundeskriminalamt/Zollkriminalamt/Staatsanwaltschaften und die Erfassung von Dopingdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).“

Maßnahmen zur Stärkung der Bekämpfung des Dopings im Sport

Gleichwohl habe sich im Rahmen der Evaluierung ergeben, dass folgende gesetzliche, teilweise auch justizorganisatorische Maßnahmen von Bund und Ländern zu einer weiteren Stärkung der Bekämpfung des Dopings im Sport beitragen könnten:

  • Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG)
  • Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMG
  • Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche)
  • Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität der Verdachtsmomente/Ausbau der Schulungs- und Fortbildungsangebote)
  • Aufnahme der Zusammenarbeit mit der NADA in die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
  • Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften
  • Einführung eines Js.-Aktenzeichens „DOP“ bei den (Ermittlungsverfahren der) Staatsanwaltschaften.

Soweit die Umsetzung dieser Vorschläge in die Zuständigkeit des Bundes falle, werde die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen zügig angehen.

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(Quelle: BMI)


  • Beschlagnahmte Arzneimittel in Zusammenhang mit Doping im Sport. Foto: picture-alliance
    Beschlagnahmte Arzneimittel in Zusammenhang mit Doping im Sport. Foto: picture-alliance