DTTB schließt Kooperationsvereinbarung mit Sportschiedsgericht

Der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) hat als dritter olympischer Spitzenverband nach dem Deutschen Leichtathletik-Verband und der Deutschen Triathlon Union eine Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Sportschiedsgericht geschlossen.

Auch Timo Boll, die Nummer eins im deutschen Tischtennissport, begrüßt die Kooperation zwischen DTTB und Sportschiedsgericht. Copyright: picture-alliance
Auch Timo Boll, die Nummer eins im deutschen Tischtennissport, begrüßt die Kooperation zwischen DTTB und Sportschiedsgericht. Copyright: picture-alliance

Das Gericht ist bei der Deutschen Institution für Sportschiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Köln angesiedelt. Für die entsprechende Satzungsänderung stimmten alle Delegierten bei der außerordentlichen Bundeshauptversammlung des DTTB in Frankfurt am Main.

Das Deutsche Sportschiedsgericht ist eine vom Verband unabhängige Schiedsinstanz, die auf eine gemeinsame Initiative der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der DIS zurückgeht. Am 1. Januar hat sie ihre Arbeit aufgenommen. NADA und DIS verabschiedeten dafür eigens eine Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO), die speziell für die Erledigung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport, wie Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzverträgen, Sponsoringverträgen und Vereinsstreitigkeiten, erarbeitet wurde. Dadurch soll eine ebenso überparteiliche wie kompetente und schnelle Entscheidungsfindung in Streitfragen gesichert werden.

Bei Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen

Inhalt der Kooperationsvereinbarung zwischen DTTB und Sportschiedsgericht ist, dass die Kölner Institution über Streitigkeiten zwischen dem DTTB und seinen Athleten befindet, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand haben. Gegen eine Entscheidung des DTTB-Disziplinarorgans "Anti-Doping" kann unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nun ein Rechtsmittel direkt beim Sportschiedsgericht eingelegt werden.

"Der NADA-Code sieht zwingend vor, dass ein so genanntes echtes Schiedsgericht letztinstanzlich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges über Verstöße gegen den NADA-Code entscheidet", erklärt DTTB-Präsident und Volljurist Thomas Weikert. "Von der NADA und dem Bundesinnenministerium wird das Deutsche Sportschiedsgericht empfohlen. Der DTTB hat sich jetzt diesem Gericht angeschlossen." In den kommenden Tagen wird allen Mitgliedern eines Bundeskaders, die dem nationalen und allgemeinen Testpool der NADA angehören, die entsprechende Schiedsvereinbarung zur Unterzeichnung übermittelt.


  • Auch Timo Boll, die Nummer eins im deutschen Tischtennissport, begrüßt die Kooperation zwischen DTTB und Sportschiedsgericht. Copyright: picture-alliance
    Auch Timo Boll, die Nummer eins im deutschen Tischtennissport, begrüßt die Kooperation zwischen DTTB und Sportschiedsgericht. Copyright: picture-alliance