Erasmus+: Aufruf 2017 führt Vereinfachungen für den Sport ein

Die Europäische Kommission hat sowohl den Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen als auch den entsprechenden Programmleitfaden für das Erasmus+-Programm im Jahr 2017 veröffentlicht.

Flyer zum Programm der Europäischen Union für Aus- und Fortbildung, Jugend und Sport 2014-2020. Foto: Erasmusplus.de
Flyer zum Programm der Europäischen Union für Aus- und Fortbildung, Jugend und Sport 2014-2020. Foto: Erasmusplus.de

Dieser Aufruf beinhaltet alle Förderlinien, inklusive des Sportkapitels.

Organisationen, die in diesem Rahmen Fördermittel beantragen wollen, müssen die Kriterien und Konditionen für Teilnahme und Förderung erfüllen, die im Leitfaden dargelegt sind. Das Dokument enthält detaillierte Informationen zu Zielen, Antrags- und Vergabekriterien der verschiedenen Projektarten und bildet daher die Grundlage für alle Antragsteller.

Im Laufe der ersten Förderjahre hat das EOC EU-Büro kontinuierlich auf bestehende Mängel im Sportprogramm hingewiesen, die dazu führen, dass die Mittel den Breitensport nicht erreichen. Nach einem ersten positiven Signal durch die Einführung der kleinen Kooperationspartnerschaften im Jahr 2016 konnten für 2017 weitere Vereinfachungen umgesetzt werden, die die Antragsstellung und Projektumsetzung durch die Nutzung von pauschalen Kosteneinheiten erleichtern werden.

Dies wird die Aufstellung und Umsetzung des Budgets für kleine und große Kooperationspartner-schaften erleichtern, da Bewerber nun Budgetteile je nach ihren geplanten Aktivitäten aus einem vorgegebenen Set von Zuschüssen auswählen.

Hierbei kann aus vier verschiedenen Budgetkategorien gewählt werden:

4. Projektmanagement und -durchführung (Projektmanagement (Planung, Finanzierung, Koordinierung und Kommunikation mit Partnern usw.), Ausbildungsmaterialien/-konzepte, virtuelle Zusammenarbeit und lokale Projektaktivitäten; Aufklärung, Werbung und Verbreitung);

5. Länderübergreifende Projekttreffen (Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten);

6. Geistige Leistungen (Geistige Leistungen bzw. materielle Ergebnisse des Projekts);

7. Sportveranstaltungen von Multiplikatoren (Beitrag zu den mit nationalen und länderübergreifenden Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen verbundenen Kosten sowie der Kosten für die Weitergabe und Verbreitung der durch das Projekt erzielten geistigen Leistungen).

Alle relevanten Antrags- und Förderregeln inklusive der genauen Beitragshöhen in den genann-ten Budgetkategorien können auf den Seiten 255 bis 273 des Erasmus+ Programmleitfadens 2017 eingesehen werden.

Für Kooperationspartnerschaften (Minimum 5 Partner aus 5 Ländern, Maximalförderung von 400.000 EUR), wird die thematische Mittelverteilung wie folgt aussehen:

  • ca. 25 Prozent für Projekte, die die Beteiligung an Sport und körperlicher Aktivität unterstützen (Prioritäten 1 und 2);
  • ca. 25 Prozent für Projekte zur Bildungsförderung im und durch Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten sowie der Umsetzung der EU-Leitlinien zu dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlernund Projekte zur Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport (Prioritäten 3 und 4);
  • ca. 25 Prozent für Projekte zur Unterstützung der Integrität des Sports wie Kampf gegen Doping und Spielmanipulation und Good Governance im Sport (Prioritäten 5, 6 und 7);
  • ca. 25 Prozent für Projekte zur Bekämpfung von Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz im Sport und Projekte, die die Schaffung inklusiver und gleichberechtigter Möglichkeiten im Sport ermutigen sollen (Prioritäten 8 und 9).

Die kleinen Kooperationspartnerschaften (Minimum dre Partner aus drei Ländern, Maximalförde-rung von 60.000 EUR) sollen die folgenden Ziele verfolgen:

  • Förderung der sozialen Integration und Chancengleichheit im Sport;
  • Förderung traditioneller Sportarten und Spiele;
  • Unterstützung der Mobilität von Freiwilligen, Coaches, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen;
  • Schutz der Athleten, insbesondere der Jüngsten unter ihnen, vor gesundheitlichen Risiken durch die Verbesserung der Trainings- und Wettbewerbsbedingungen;
  • Bildungsförderung im und durch Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten;

Die Ziele der Gemeinnützigen Sportveranstaltungen bleiben im Vergleich zur letzten Ausschrei-bung gleich:

  • Ehrenamt im Sport;
  • Soziale Inklusion durch Sport;
  • Geschlechtergleichstellung im Sport;
  • Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität (HEPA);
  • Umsetzung der Europäischen Woche des Sports;

Im Jahr 2017 liegt die Bewerbungsfrist früher als in den letzten Jahren: 6. April 2017, 12.00 (Mittag), Brüsseler Zeit. Das EOC EU-Büro wird in seinem nächsten Hintergrundpapier, zusam-men mit einer Analyse der Ergebnisse des letzten Aufrufs 2016, weitere Informationen zu den Änderungen im Erasmus+-Sportprogramm präsentieren.

Weitere Informationen finden sich online: Opens external link in new windowdie Erasmus+-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017, der Erasmus+ Programmleitfaden 2017 oder auch Opens external link in new windowder Beschluss der Kommission zur Änderung des Beschlusses C(2013) 8550 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen, der Erstattung auf der Grundlage von Einheitskosten und der Pauschalfinanzierung im Rahmen des Programms „Erasmus+“ (auf Englisch)

(Quelle: EOC EU-Büro)


  • Flyer zum Programm der Europäischen Union für Aus- und Fortbildung, Jugend und Sport 2014-2020. Foto: Erasmusplus.de
    Flyer zum Programm der Europäischen Union für Aus- und Fortbildung, Jugend und Sport 2014-2020. Foto: Erasmusplus.de