Die vom DOSB um Rat gefragten fünf medizinischen Experten sind unabhängig voneinander zu der Erkenntnis gelangt, dass die medizinische Bewertung, die Grundlage des Dopingurteils gegen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein war, falsch gewesen ist. „Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann“, schrieb Prof. Dr. Wolfgang Jelkmann, Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität zu Lübeck, nun an DOSB-Präsident Alfons Hörmann.
Bei den Experten handelte es sich neben Prof. Dr. Jelkmann um: Prof. Dr. Mathias Freund, den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), Prof. Dr. Else Heidemann, die Chefärztin und Spezialistin für Hämatologie und Onkologie des Diakonie-Klinikums Stuttgart, Prof. Dr. Wilhelm Schänzer, den Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, sowie den Italiener Prof. Dr. Alberto Zanella, langjähriger Direktor der hämatologischen Abteilung der Universitätsklinik Mailand. Der weltweit anerkannte Hämatologe war u.a. als Gutachter der Internationalen Eisschnelllauf-Union (ISU) im Verfahren gegen Claudia Pechstein tätig.
Aufgabe der vom DOSB im Oktober 2014 um Rat gebetenen Experten war es, die bisher vorgelegten medizinischen Fachgutachten und Diagnosen zusammenfassend zu bewerten. Dazu gehörten, so teilte Prof. Dr. Jelkmann mit, „Stellungnahmen für die ISU von Prof. Dr. Giuseppe d'Onofrio, Prof. Dr. Winfried Gassmann, Dr. Pierre-Edouard Sottas; Material aus den die Sache betreffenden Verfahren, Gutachten und Stellungnahmen von Prof. Dr. Hubert Schrezenmeier, Prof. Dr. Hermann Heimpel (†), Prof. Dr. Anjo Veermann, Prof. Dr. André Tichelli, Prof. Dr. Alberto Zanella, Prof. Dr. Gerhard Ehninger, Prof. Dr. Stefan Eber und Prof. Dr. Elisabeth Kohne, Dr. Rasmus Damsgaard, Dr. Klaus Pöttgen, Prof. Dr. Walter Schmidt und Prof. Dr. Lothar Thomas. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung des Falles sind die Arztberichte von Prof. Dr. Stefan Eber und Prof. Dr. Elisabeth Kohne, die international anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet der Pädiatrischen Hämatologie und hereditärer Anomalien der roten Blutzellen sind und Frau Pechstein ärztlich untersucht und betreut haben“.
„Die von uns um Rat gebetenen Experten kommen zu einem klaren Ergebnis. Danach gibt es die vielen Fragezeichen in der Causa Pechstein zu Recht“, sagt DOSB-Präsident Alfons Hörmann: „Wir haben uns schon im Herbst beim Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS in Lausanne für die Ermöglichung von Wiederaufnahmeverfahren bei Vorliegen neuer Erkenntnisse eingesetzt. Diesen Vorstoß halten wir auch vor dem Hintergrund des Pechstein-Verfahrens umso mehr für richtig. Wir appellieren an die ISU, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen. Unabhängig davon halten wir die Sportgerichtsbarkeit für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport.“ Der DOSB habe eine große Verantwortung gegenüber seinen Athletinnen und Athleten, so Hörmann weiter: „Dieser stellen wir uns hier mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.“
Claudia Pechstein war von der ISU im Juni 2009 auf Grund eines indirekten Dopingnachweises, basierend auf erhöhten Retikulozytenwerten, für zwei Jahre gesperrt worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre im November 2009 bestätigt. Das Schweizer Bundesgericht lehnte Pechsteins Revision gegen die CAS-Entscheidung im September 2010 aus formalen Gründen ab. Zahlreiche medizinische Experten haben seitdem immer wieder darauf hingewiesen, dass Claudia Pechstein zu Unrecht verurteilt sein könnte, da sie eine vom Vater vererbte Blut-Anomalie habe, die ihre erhöhten Retikulozytenwerte erklären könne. Der Fall von Claudia Pechstein ist einzigartig und wird es wohl bleiben, da die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) kurz nach dem Verfahren im Jahr 2009 ihre Regularien grundlegend änderte. Nach dieser Regeländerung müssen zwingend mehrere Blutparameter auffällig sein, um einen indirekten Beweis für ein mögliches Dopingvergehen zu begründen.
Zusammenfassende Stellungsnahmen
<media 53616 _blank download>Stellungnahme Prof. Dr. Jelkmann</media>
<media 53618 _blank download>Stellungnahme Prof. Dr. Freund</media>
<media 53617 _blank download>Stellungnahme Prof. Dr. Heidemann</media>
<media 53619 _blank download>Stellungnahme Prof. Dr. Schänzer</media>
<media 53620 _blank download>Stellungnahme Prof. Dr. Zanella </media>
(Quelle: DOSB)