Gefährdung des Kanusports und der Kanutouristik

Die Diskussionen um die Reformpläne der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beschäftigt den Deutschen Kanu-Verband (DKV) und die Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT).

DKV und BKT setzen sich für den Erhalt naturnaher bzw. für die Renaturierung naturferner Gewässer ein. Foto: Böcker
DKV und BKT setzen sich für den Erhalt naturnaher bzw. für die Renaturierung naturferner Gewässer ein. Foto: Böcker

Sie fordern gleichberechtigte Behandlung aller Nutzer und die Gewährleistung, dass die Bedingungen für die Ausübung kanusportlicher und -touristischer Aktivitäten erhalten bleiben. Ihre Anliegen finden mittlerweile Unterstützung beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).

Seit Bekanntgabe der Reformpläne der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) schauen die Verbände mit Sorge in die Zukunft. Sollte sich der Bund aus seiner bisherigen Verantwortung zurückziehen und sich nur noch auf Gewässer mit Bedeutung für den Gütertransport konzentrieren, ist zu befürchten, dass gerade die für die muskelkraftbetriebenen Wassersportarten vorhandene Infrastruktur an den im Wasserstraßennetz definierten sogenannten Restwasserstraßen verfallen und in Folge unbenutzbar werden.
Diese Entwicklung würde nicht nur die Ausübung des Kanutourismus und -sports gefährden, sondern stünde im großen Widerspruch zu der Bundestagsinitiative „Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern". Im Rahmen dieser Initiative werden derzeit verschiedene Projekte umgesetzt, die Wassertourismus in Zukunft stärken und auch ausländischen Gästen das bislang unterschätzte Potenzial dieses Tourismuszweigs näher bringen sollen. „Sollten die Reformpläne umgesetzt werden, würden viele bisherige Förderprojekte zum Ausbau der kanutouristischen Infrastruktur ad absurdum geführt“, befürchtet Stephanie Isenberg, 1. Vorsitzende der BKT. Denn die Frage der Zuständigkeiten bleibt nach wie vor ungeklärt, so dass die zukünftige Pflege und Wartung von Wehranlagen oder Bootsgassen, öffentlichen Ein- und Ausstiegsstellen sowie Rastplätzen unklar bleibt.

Forderungen, diese Verantwortung an die Länder abzutreten, sehen beide Verbände kritisch. „Erfahrungen aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass aufgrund der kommunalen Planungshoheiten wassertouristische Konzepte, die auch naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigen, eher als Einzelfall zu bezeichnen sind“, so Thomas Konietzko, Präsident des DKV. Die verzweigten Zuständigkeiten führten bereits zu den widersprüchlichen Ergebnissen, dass bei einzelnen Gewässern auf der einen Flusshälfte Befahrungsregelungen gelten, auf der gegenüberliegenden Flusshälfte aber nicht, da die dort zuständige Kommune andere Ziele verfolgt. Somit werden in der Regel auf Landesebene keine aufeinander abgestimmten Gesamtkonzepte entwickelt und umgesetzt, sondern ein bunter Flickenteppich entworfen, der dazu beiträgt, das nunmehr bereits 822 Einzelregelungen für Kanufahrer auf deutschen Gewässern gelten. Dies schadet gleichermaßen dem Naturschutz und dem Kanusport bzw. -tourismus!

Beide Dachverbände setzen sich auf Landes- und Bundesebene für den Erhalt naturnaher bzw. für die Renaturierung naturferner Gewässer ein und lehnen kanalartige Ausbauten von Bundeswasserstraßen ab. „Wir wollen die Bedingungen für diesen naturnahen Freizeitsport erhalten, der jährlich 1,3 Mio. Menschen ins Kanu lockt und beste Möglichkeiten bietet, im eigenen Lande Urlaub zu machen und die Heimat schätzen zu lernen,“, so Isenberg. In diesem Grundsatz finden die Verbände Übereinstimmung mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), der die Reformpläne der WSV aus seiner Sicht begrüßt. „Renaturierungen von Gewässern im Sinne des Naturschutzes sind natürlich unsere ureigensten Anliegen“, so Stefan Ott vom BUND Niedersachsen, der sich zugleich als Tourismussprecher des Bundesarbeitskreises für Freizeit, Sport, Tourismus des BUND für einen Interessenausgleich mit Tourismus und Sport bemüht. Sollten die Reformpläne jedoch zur Folge haben, dass bisherige Maßnahmen zum Erhalt der Infrastruktur wegfallen und Freizeitaktivitäten auf betroffenen Bundeswasserstraßen zukünftig nicht mehr in dieser Form ausgeübt werden können, würde auch der BUND seine Bedenken äußern. „Die Möglichkeiten für das Naturerlebnis auf geeigneten Flüssen sollten allerdings erhalten bleiben. Die Freizeitsportler erfahren dort – im wahrsten Sinne des Wortes – warum es sich lohnt, naturnahe Gewässer zu erhalten oder wieder zu schaffen“, so Ott.

Somit sind sich alle Interessenvertreter einig, dass im Zuge der Reform und ihrer Konzentration auf sogenannte „Kernaufgaben im Hauptnetz“ keine neuen regulativen oder tatsächlichen Hindernisse für die durchgängige Befahrbarkeit von Wasserstraßen aller Kategorien für Wasserfahrzeuge entstehen dürfen. Die bisherigen Pläne zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden aufgrund der einseitig zu Lasten des Wassersports gehenden Auswirkungen in dieser Form abgelehnt.


  • DKV und BKT setzen sich für den Erhalt naturnaher bzw. für die Renaturierung naturferner Gewässer ein. Foto: Böcker
    DKV und BKT setzen sich für den Erhalt naturnaher bzw. für die Renaturierung naturferner Gewässer ein. Foto: Böcker