Jetzt Anträge für Sportstättensanierungen stellen

Für Sportvereine besteht weiterhin die Möglichkeit, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zu erhalten.

Ein Sportvereinsheim wird energetisch saniert. Foto: picture-alliance
Ein Sportvereinsheim wird energetisch saniert. Foto: picture-alliance

Vom 1. Juli bis 30. September können im Rahmen der zweiten Antragsphase 2017 Anträge beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.

Fördermittel auch für Sportvereine mit eigener Sportstätte

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit 2016 können sich nun – zusätzlich zu Kommunen – auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben.

Ein im Juni 2017 <media 75595 _blank download "TEXT, Informationsblatt-Klimafoerderung-BMUB2017-Teil2, Informationsblatt-Klimafoerderung-BMUB2017-Teil2.pdf, 162 KB">Initiates file downloadaktualisiertes Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte</media> wurde vom DOSB erstellt und steht als Download zur Verfügung. In dem Papier wird präzisiert, dass auch altrechtliche Sportvereine und Sportvereine mit langfristigen Pachtverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen Anträge stellen können.

Eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz bietet im Auftrag des Bundesumweltministerium das Opens external link in new windowService- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz

(Quelle: DOSB)


  • Ein Sportvereinsheim wird energetisch saniert. Foto: picture-alliance
    Ein Sportvereinsheim wird energetisch saniert. Foto: picture-alliance