Jetzt Förderanträge für Klimaschutz in Sportstätten stellen

Sportstättenbetreiber können seit dem 1. Januar 2019 erneut Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen.

Mit der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Sportvereine nicht nur ihre Anlagen sanieren, sondern auch etwas für den Klimaschutz tun. Bild: Braden Collum
Mit der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Sportvereine nicht nur ihre Anlagen sanieren, sondern auch etwas für den Klimaschutz tun. Bild: Braden Collum

Ob eine klimafreundliche Belüftungstechnik in der Halle, eine energieeffiziente Flutlichtanlage fürs Stadion oder neue Abstellplätze für Fahrräder: Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht die Kommunalrichtlinie, dass Betreiber von Sportanlagen die Infrastruktur vor Ort mit der Förderung des Bundesumweltministeriums modernisieren oder sanieren – und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Sportvereine, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren, sparen nicht nur Energie, sondern auch eine Menge Geld. Das gibt Vereinen mehr Spielraum, in Sportgeräte und Materialien zu investieren und sich damit noch stärker auf ihre wesentliche Aufgabe zu konzentrieren. Für bisher beliebte Maßnahmen wie die Sanierung der Innenbeleuchtung von Sportstätten, die Beleuchtungstechnik an Flutlichtanlagen und der Tausch von raumlufttechnischen Anlagen können Sportstättenbetreiber auch weiterhin Anträge stellen.

Neu ist, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist und klare Energieeffizienzanforderungen an die Anlagen stellt. Darüber hinaus werden über die Kommunalrichtlinie auch folgende Klimaschutzmaßnahmen gefördert: Radabstellanlagen, die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, der Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können sich mehrere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen.

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September gestellt werden. Zu Fragen zur Kommunalrichtlinie oder zu anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät Sie das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums telefonisch unter 030 39001 170 und per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de.

 

Maßnahmen

wie

Förderung für Sportvereine

Förderung für Kommunen & kommunale Betriebe*

Förderung für finanz-schwache Kommunen

Mindest-zuwendung

Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung

25 %

20 %

25 %

5.000 €

Innen- und Hallenbeleuchtung

30 %

25 %

30 %

5.000 €

Raumlufttechnische Anlagen

30 %

25 %

30 %

5.000 €

Radabstellanlagen

45 %

40 %

60 %

10.000 €

Rechenzentren / Serverräume

45 %

40 %

50 %

5.000 €

Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen

45 %

40 %

50 %

5.000 €

Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern

45 %

40 %

50 %

5.000 €

Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

45 %

40 %

50 %

5.000 €

Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

45 %

40 %

50 %

5.000 €

 *mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen und Beratung:
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Tel.: 030 39001 170 und skkk(at)klimaschutz.de

Weiterführende Links:
Der Förderlotse zur Kommunalrichtlinie
Die Kommunalrichtlinie
Erklärfilm zur neuen Kommunalrichtlinie
Das Beratungsangebot des SK:KK
Das Informationsblatt für Sportvereine


(Quelle: DOSB)


  • Mit der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Sportvereine nicht nur ihre Anlagen sanieren, sondern auch etwas für den Klimaschutz tun. Bild: Braden Collum
    Mit der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Sportvereine nicht nur ihre Anlagen sanieren, sondern auch etwas für den Klimaschutz tun. Bild: Braden Collum