Kartellrecht: EU-Kommission rügt Internationale Eislaufunion

Die EU-Kommission ist der Auffasssung dass die Bestimmungen, die Sanktionen für die Teilnahme an nicht von der ISU genehmigten Eisschnelllauf-Wettbewerben vorsehen, gegen Kartellvorschriften verstoßen.

Der niederländische Profi-Eisschnellläufer Mark Tuitert hat Beschwerde gegen die ISU-Bestimmungen eingelegt. Foto: picture-alliance
Der niederländische Profi-Eisschnellläufer Mark Tuitert hat Beschwerde gegen die ISU-Bestimmungen eingelegt. Foto: picture-alliance

Das teilte die Europäische Kommission an diesem Dienstag in Brüssel mit.

Nach den Zulassungsbestimmungen der Internationalen Eislaufunion (ISU) werden Sportler, die an nicht von der Eislaufunion genehmigten internationalen Eisschnelllauf-Wettbewerben teilnehmen, bei internationalen Veranstaltungen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gesperrt. Die Eisschnellläufer können sogar ihre Zulassung für den Rest ihrer Karriere verlieren. Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass diese Bestimmungen die unternehmerische Freiheit der Sportler übermäßig einschränken und dazu führen, dass die Schnellläufer nur an Wettbewerben teilnehmen, die von der ISU oder deren Mitgliedern (nationale Verbände) ausgerichtet werden. „Da Spitzensportler aus diesem Grund nur bei genehmigten Wettbewerben an den Start gehen, wird verhindert, dass neue Marktteilnehmer Eisschnelllauf-Wettbewerbe ausrichten“, heißt es.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Internationale Sportverbände haben die wichtige Aufgabe, die Spielregeln festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen. Sie sind für die Gesundheit und Sicherheit der Sportler wie auch die Fairness bei den Wettkämpfen verantwortlich. Wir haben derzeit Bedenken, dass die nach den ISU-Zulassungsbestimmungen verhängten Sanktionen nicht darauf ausgerichtet sind, hohe Standards im Sport zu wahren, sondern gewährleisten sollen, dass die ISU die Kontrolle über den Eisschnelllauf behält. Die ISU hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

Im Oktober 2015 leitete die Kommission ein Untersuchungsverfahren ein, da zwei niederländische Profi-Eisschnellläufer, Mark Tuitert und Niels Kerstholt, wegen der ISU-Zulassungsbestimmungen Beschwerde eingelegt hatten. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat zu dem Thema „Anwendung des Kartellrechts auf den Sport“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der betroffene Verbände wie ISU, der Internationale Pferdesport-Verband (FEI), der Basketball-Weltverband (FIBA) und andere wie die Europäische Fußball-Union (UEFA), die Vereinigung der Olympischen Sommersportverbände (ASOIF) und das EOC EU-Büro des Sports teilnehmen.

(Quelle: Europäische Kommission)


  • Der niederländische Profi-Eisschnellläufer Mark Tuitert hat Beschwerde gegen die ISU-Bestimmungen eingelegt. Foto: picture-alliance
    Der niederländische Profi-Eisschnellläufer Mark Tuitert hat Beschwerde gegen die ISU-Bestimmungen eingelegt. Foto: picture-alliance