Kita-Ausbau geht weiter

Bundesregierung stockt Mittel auf 1 Milliarde Euro auf und stellt den Ländern somit weitere Finanzhilfen für den Betreuungsplatzausbau für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung.

Der Bund stockt die Gelder für den Kita-Ausbau auf. Foto: LSB NRW, Bowinkelmann
Der Bund stockt die Gelder für den Kita-Ausbau auf. Foto: LSB NRW, Bowinkelmann

Dies hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen und das "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" auf den Weg gebracht.

"Wir setzen einen Schwerpunkt auf die ganztägige Betreuung. Dabei sind uns mehr Plätze allein nicht genug; wir wollen mehr qualitativ gute Plätze", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig.

Auch Ausstattungsinvestitionen sind förderfähig

Zum ersten Mal seit Beginn der Investitionsprogramme des Bundes sollen nunmehr auch Ausstattungsinvestitionen förderfähig sein, die der gesunden Versorgung, Maßnahmen der Inklusion sowie der ganztägigen Betreuung dienen, wie etwa die Einrichtung von Küchen oder Sporträumen. Zudem wird mit dem Gesetzesentwurf ebenfalls erstmalig gesetzlich verankert, dass die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer u. a. dem Ziel der Sprachförderung dient.

"Die gezielte Sprachförderung ist ein entscheidender Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit", sagt Manuela Schwesig. "Alle Kinder in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozialen Rahmenbedingungen die frühe Chance auf Bildung und Teilhabe bekommen."

Aufstockung um 450 Millionen Euro

Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen soll das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" um 550 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro aufgestockt und der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten der Bundesanteile an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden. Zudem werden die Voraussetzungen sowie Verfahrensregelungen für die Durchführung des (dritten) Investitionsprogramms 2015-2018 festgelegt.

 

(Quelle: BMFSFJ)


  • Der Bund stockt die Gelder für den Kita-Ausbau auf. Foto: LSB NRW, Bowinkelmann
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