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Kommission will Beantragung von Fördergeldern vereinfachen
Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2010 beschlossen, die Beantragung von EU- Fördergeldern erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die neuen Vorschriften lassen zudem mehr Raum für eine Kombifinanzierung aus öffentlicher und privater Hand, um die Wirkungsbreite von Investitionen zu vergrößern. Diese Änderungen gelten für die neuen EU-Programme, wie für das Sportprogramm, ab 2014.
Die Hauptzielsetzung der Kommission ist es, den Bürokratieaufwand bei der Beantragung von EU-Fördergeldern zu reduzieren. Für Finanzhilfen bis zu 50.000 Euro (statt wie bisher 25.000 Euro) sollen daher zukünftige vereinfachte Verwaltungsverfahren gelten.
Die Kommission möchte langfristig erreichen, dass sich der Schwerpunkt des EU- Finanzhilfesystems von der kostenorientierten auf die ergebnisorientierte Erstattung verlagert. Die Empfänger der Fördergelder sollen also zukünftig dazu angehalten werden, Ergebnisse ihrer Arbeit, anstatt reine Kostenaufstellungen ihrer Zahlungen zu präsentieren.
Da EU-Fördergelder auch für die Finanzierung von Sportprojekten verwendet werden, dürfte die vorgeschlagene Vereinfachung des Beantragungs- und Finanzierungsaufwands für EU-Projekte auch für Sportvereine und Verbände von großem Interesse sein.
Der vorliegende Kommissionsvorschlag muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden.
Neue Vorschriften der EU sollen mehr Spielraum bei Fördergeldern geben. Copyright: picture-alliance
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