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Kommunalrichtlinie: Fördermöglichkeiten für Städte und Gemeinden
Auch im Jahr 2017 besteht die Möglichkeit für Kommunen, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie zu erhalten.
Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an Sportstätten mit bis zu 50% gefördert werden. Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Juli bis 30. September 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit der Förderperiode 2016 können sich nun – zusätzlich zu Kommunen – auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben.
Für finanzschwache Kommunen besteht die Möglichkeit erhöhte Förderquoten von bis zu 65% zu erhalten.
Ein Informationspapier für Kommunen mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte, steht als <media 71327 _blank download "TEXT, Zusammenfassung Kommunalrichtlinie fuer Kommunen2017, Zusammenfassung_Kommunalrichtlinie_fuer_Kommunen2017.pdf, 176 KB">Download</media> zur Verfügung.
Ebenfalls steht eine <media 71329 _blank download "TEXT, Tabelle Foerderquoten, Tabelle_Foerderquoten.pdf, 544 KB">Übersicht über alle Förderquoten</media> zur Verfügung.
Eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz bietet im Auftrag des Bundesumweltministerium das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz.
(Quelle: DOSB)
Klimaschutzrelevante Sanierungen an Sportstätten können mit bis zu 50% gefördert werden. Foto: picture-alliance
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