Landesinitiative „NRW kann schwimmen!“

Alle Grundschulkinder sollen am Ende der Grundschulzeit schwimmen können – so lautet eines der konkret formulierten Ziele der Landesregierung gemeinsam mit dem Landessportbund NRW.

Schwimmen lernen in den Ferien, das ist das Ziel von "NRW kann schwimnmen". Foto: LSB NRW
Schwimmen lernen in den Ferien, das ist das Ziel von "NRW kann schwimnmen". Foto: LSB NRW

Verantwortlich dafür sind einerseits die Grundschulen in NRW. Unterstützt werden sie auch durch die Schwimmsport treibenden NRW-Verbände mit ihren Vereinen und Untergliederungen. Sehr deutlich wird dies in der - vor mittlerweile zehn Jahren gestarteten - Landesinitiative „NRW kann schwimmen!“, die auch in 2018 wieder insgesamt 550 Kurse für Grundschüler/-innen anbietet. Die Termine der Schwimmkurse liegen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien, wobei Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 3 bis 6 dort innerhalb von zwei Wochen das Schwimmen lernen können. Zum Auftakt der NRW-Osterferien (ab 23. März) stehen von Aachen bis Würselen bereits insgesamt 206 Kurse für rund 2.000 Schülerinnen und Schüler fest. 

Wenn Schwimmvereine oder Ortsgruppen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) daran Interesse haben sollten, eigene Kurse in den nachfolgenden Sommer- oder/und Herbstferien zu verwirklichen, müssen die notwendigen Bewerbungen bis zum 28. Mai (für Sommerferien-Kurse) oder 27. August 2018 (für Herbstferien-Kurse) bei den Verbänden eingehen. Das Formular und weitere Information finden sich auf www.schulsport.nrw im Internet. Jeder Kurs wird von den folgenden sechs Trägern der Landesinitiative „NRW kann schwimmen!“ mit 250 Euro gefördert: Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Staatskanzlei des Landes NRW/Sportabteilung, Unfallkasse NRW, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordwest und Landessportbund NRW.

Beeindruckende Bilanz

Seit 2008 wurden immerhin rund 3.200 Kurse mit über 28.000 Kindern durchgeführt. Über 17.000 Schülerinnen und Schüler erreichten das Seepferdchen-Abzeichen. Diese Erfolge sind nur dadurch möglich, dass engagierte Übungsleiter/-innen der Schwimmsport treibenden Verbände speziell in den Ferien im Einsatz sind. Um den aktuellen Anforderungen für eine umfassende und zielgenaue Schwimmförderung gerecht zu werden, wird in der Landesinitiative über eine Erweiterung der momentanen Rahmenbedingungen nachgedacht. Dabei regt die Sportjugend NRW an, die Dauer der zehn Übungseinheiten von bisher 45 Minuten auf 60 Minuten zu verlängern. Weiterhin rät sie bei einer Ausweitung des Programms auf die Klassen 1 und 2 dazu, in dieser Altersstufe vorrangig eine spielerische Wassergewöhnung anzubieten. Dies könnte in Form des bestehenden Kinderbewegungsabzeichens „Im und am Wasser“ (das so genannte Wasser-Kibaz) geschehen. Darüber hinaus ist auch eine Ausweitung des Programms auf den Vorschulbereich wünschenswert.

(Quelle: LSB NRW)


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    Schwimmkurs LSBNRW