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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) macht auf mögliche Gesundheitsrisiken durch Kunstrasen und notwendige Schutzmaßnahmen aufmerksam.
Am 28. Februar hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Bericht zu möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Kunstrasenplätzen veröffentlicht. Die EU-Institutionen wurden nach öffentlichen Debatten, vor allem in den Niederlanden, auf die mögliche Gefahr durch die Nutzung von wiederverwertetem Gummi auf Kunstrasenplätzen aufmerksam gemacht. Die Europäische Kommission beauftragte ECHA daraufhin zu untersuchen, ob die in Kunstrasen genutzten Gummigranulate tatsächlich gesundheitsgefährdend seien. Die Ergebnisse des Berichts sollen als Basis für mögliche Verordnungen der Kommission dienen.
In ihrem Bericht kommt die ECHA zu der Einschätzung, dass auf Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen von lediglich „geringen gesundheitlichen Bedenken“ ausgegangen werden kann und empfiehlt daher folgende Maßnahmen:
Eine Änderung der REACH-Verordnung (eine Verordnung der Europäischen Union zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können), um sicherzustellen, dass die Gummigranulate nur eine tolerierbare Dosis der gefährlichen Substanz aufweisen.
Die vermehrte Durchführung von Kontrollmessungen auf bestehenden Hallen- und Außenplätzen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen europäische Sportverbänden und Produzenten, um eine bestmögliche Kommunikation sicherzustellen.
Eine adäquate Belüftung von Hallenplätzen sicherzustellen.
Zur Frage der Gummigranulate, die als Füllelemente für Kunstrasen genutzt werden, werden in den USA derzeit mehrere große Studien durchgeführt, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr erwartet werden. Ein Statusbericht aus Dezember 2016 hatte einige Lücken in der bisherigen Forschung aufgezeigt.
Die Bedenken in Europa waren vor allem durch zwei niederländische Fernsehdokumentationen entstanden. Eine erste Untersuchung führte danach zu einer Überarbeitung der Richtlinien des Niederländische Instituts für Gesundheit und Umwelt (RIVM), das anschließend der EU zu einer strengeren Norm in Bezug auf Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), einem potenziell krebserregendem Stoff, riet. Weitere Studien, unter anderem durch die Freie Universität Amsterdam, warfen weitere Fragen bezüglich der Freisetzung von möglicherweise giftigen Substanzen durch Gummigranulate auf.
Eine Studie aus Finnland aus dem Jahr 2015 zeigte einen großen Unterschied zwischen Hallen- und Freiluftplätzen. In Hallen mit Kunstrasen kann es demnach in einigen Fällen zu Irritationen von Atemwegen, Augen und Haut. Dies zeigt, dass in Hallen eventuell strengere Auflagen als auf Außenplätze gelten sollten.
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