Pressemitteilung Gastgebervertrag 2024

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat die fünf Kandidaten für die Bewerbung um die Olympischen Spiele 2024 (Hamburg, Budapest, Los Angeles, Paris, Rom) am Mittwoch bekannt gegeben und gleichzeitig den Gastgebervertrag (Host-City-Vertrag) öffentlich gemacht. Der Vertrag regelt die mit der Planung, Organisation und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem IOC und den Ausrichtern (Stadt, NOK und Organisationskomitee).

 

„Wir begrüßen es sehr, dass das IOC mit der heutigen Veröffentlichung den Weg der Agenda 2020 weiter konsequent geht. Am ersten Tag nach dem Ende der Bewerbungsfrist ein so umfangreiches Vertragswerk zu veröffentlichen, schafft optimale Klarheit für alle Beteiligten. Nach einer ersten Durchsicht stellen wir fest: Der Vertrag regelt noch kürzer und klarer als bislang üblich die Rechte und Pflichten und stellt somit eine faire Basis für das so wichtige Projekt der Bewerbung dar. Auf dieser Grundlage sind nun alle Fakten für das anstehende Referendum verantwortungsbewusst zu klären. Die Bürger werden damit ein genaues Bild davon erhalten, was die Spiele an Kosten und Nutzen bringen,“ sagte Alfons Hörmann, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und gleichzeitig Vorsitzender der Gesellschafter-Versammlung der Bewerbungs GmbH.

 

„Wir freuen uns, dass das IOC nun als wichtigsten Punkt wissen will, wie die Ausrichterstädte die Olympischen Spiele in ihre eigene langfristige ökonomische, ökologische und soziale Strategie einbinden wollen. Das passt zu unserem Konzept,“ kommentierte Michael Vesper, DOSB-Vorstandsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied der Bewerbungs-GmbH.

 

Den Gastgebervertrag für die Bewerbung Hamburgs mit sämtlichen Ausschreibungsunterlagen und technischen Anforderungen finden Sie hier