"Sexueller Missbrauch" unbegrenzt im Führungszeugnis

Verurteilungen wegen sexualisierten Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sollen zeitlich unbegrenzt im erweiterten Führungszeugnis dokumentiert bleiben.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sollen nicht mehr nach drei, fünf oder zehn Jahren wie bisher aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Foto: Prexels/Josie Stephens
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sollen nicht mehr nach drei, fünf oder zehn Jahren wie bisher aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Foto: Prexels/Josie Stephens

Die Deutsche Sportjugend (dsj) unterstützt diese aktuelle Bundesratsinitiative.

Bisher werden die Eintragungen bei Verurteilungen wegen sexualisierten Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen – wie bei anderen Straftaten – nach einigen Jahren gelöscht.

Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt (19/18019).

Im Jahr 2009 wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Dessen Ziel ist es, den betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen. Dieses Ziel wird aber wegen der Aufnahmefristen und Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes nicht im erforderlichen Umfang erreicht. Der Gesetzentwurf sieht deshalb als zentrale Regelung vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird. Parallel hierzu sollen diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen werden. Dies bewirke, heißt es in dem Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Mit dieser Änderung solle erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil von Kindern verurteilten Sexualstraftäter*innen der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden kann.

Jan Holze, 1. Vorsitzender der Deutschen Sportjugend, begrüßt diesen Vorstoß des Bundesrats: „Es ist für die Praxis in Sportvereinen und -verbänden immens wichtig, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr nach drei, fünf oder zehn Jahren wie bisher aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Auch nach einem Vereinswechsel muss nachvollziehbar sein, ob es bereits einmal eine Verurteilung gab. Sportvereine müssen Schutzräume für Kinder und Jugendliche sein. Wir appellieren daher an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sich für diese Gesetzesänderung einzusetzen.“

(Quelle: dsj)


  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sollen nicht mehr nach drei, fünf oder zehn Jahren wie bisher aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Foto: Prexels/Josie Stephens
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sollen nicht mehr nach drei, fünf oder zehn Jahren wie bisher aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Foto: Prexels/Josie Stephens