Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald geregelt

Für Sportveranstaltungen im Staatswald gibt es seit 1. Juni mehr Planungs- und Rechtssicherheit. Ulf Tippelt, Generalsekretär des LSB Sachsen und Sachsenforst-Geschäftsführer Hubert Braun unterzeichneten in Dresden eine Rahmenvereinbarung.

Die Rahmenvereinbarung regelt organisierte Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald. Copyright: picture-alliance
Die Rahmenvereinbarung regelt organisierte Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald. Copyright: picture-alliance

„Wir sind sehr froh, eine Vereinbarung zu Veranstaltungen im Sinne unserer 4.395 Vereine und gleichzeitig im Interesse des Waldes geschlossen zu haben“, so Tippelt. „Mit der Rahmenvereinbarung ist ein Meilenstein für den Sport und den Wald im Freistaat gelegt.“ Der Waldbesitz und die Funktionen des Waldes würden durch die Vereinbarung mehr Beachtung finden und den Veranstaltern mehr Planungssicherheit gewähren.  

Mit der Rahmenvereinbarung werden effiziente Verfahren zur Anmeldung, Abstimmung und Erlaubnis von Sportveranstaltungen im Wald eingeführt. Gemeinnützige, naturverträgliche Kinder-, Jugend- und Behindertensportveranstaltungen sind für Organisatoren der Landes-, Kreis- und Stadtsportbünde Sachsens im sächsischen Staatswald einheitlich entgeltfrei. „Darüber hinaus werden natur- und waldverträgliche gemeinnützige Wander-, Lauf- und Radwanderveranstaltungen der Sport- und Wandervereine von Sachsenforst gefördert und ebenso entgeltfrei genehmigt“, so Braun.  

Zur Vermeidung von Interessenskonflikten zwischen den Organisatoren von Sportveranstaltungen und Waldbesitzern sowie zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes fordert das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) eine Veranstaltungserlaubnis. Im 200.000 Hektar umfassenden sächsischen Staatswald ist der Staatsbetrieb Sachsenforst für derartige Genehmigungen zuständig. Erste Ergebnisse der Rahmenvereinbarung werden bereits mit der Unterzeichnung aktiviert. So wird Sachsenforst zentrale Ansprechpartner in den lokalen Forstbezirken benennen und im Internet Informationen und Hilfsmittel bereitstellen. Zur Vereinfachung der Erlaubnisverfahren ist für kleinere Veranstaltungen eine einfache Erlaubniskarte vorgesehen. Zudem wird im Interesse der örtlichen Sportvereine der Abschluss gemeinsamer Jahresvereinbarungen angestrebt. 

Die geschlossene Rahmenvereinbarung tangiert nicht das freie Betretensrecht des Waldes als bestehende waldgesetzliche Bestimmung. Demnach sind beispielsweise Lauftreffs und Waldausflüge von Schulklassen, Gruppen oder Vereinen erlaubnisfrei. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist eine Checkliste für Organisatoren von Sportveranstaltungen. Anhand dieser wird ersichtlich, inwieweit für eine geplante Sportveranstaltung im Wald eine Erlaubnispflicht besteht. „Als Basis unserer gemeinsamen Verantwortung für den Sport, die Umwelt und den Wald möchten wir zentrale Informations- und Schulungsangebote unter dem Leitthema 'Sport im Wald' weiterentwickeln und so die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und den Sachsenforst-Forstbezirken vor Ort unterstützen“, blickt Tippelt in die Zukunft.


  • Die Rahmenvereinbarung regelt organisierte Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald. Copyright: picture-alliance
    Die Rahmenvereinbarung regelt organisierte Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald. Copyright: picture-alliance