Sportvereine beim Klimaschutz noch stärker unterstützen

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kündigt die neue Förderperiode der Kommunalrichtlinie ab 1. Januar 2019 an. Damit gibt es für Sportvereine neue Möglichkeiten der Förderung.

 

Auch Beleuchtungssysteme im Sport können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Foto: SK:KK
Auch Beleuchtungssysteme im Sport können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Foto: SK:KK

Mit mehr als 90.000 Vereinen und 27 Millionen Mitgliedschaften im DOSB in Deutschland kann der Sport viel für den Klimaschutz tun. Setzen Sportvereine Klimaschutzmaßnahmen um, sparen sie Ressourcen, senken Kosten und schützen das Klima. Deshalb hat das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Förderung für Sportvereine im Klimaschutz ausgebaut. Mit der neuen Kommunalrichtlinie wird der Antragstellerkreis erweitert, Abstellplätze für Fahrräder vor Sporthallen gefördert und Anforderungen an technische Anlagen neu definiert.

Ab dem 1. Januar 2019 werden nicht nur Sportvereine und Kommunen, sondern auch Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung als Eigentümer von Sportstätten gefördert. Für bisher beliebte Maßnahmen können Sportvereine auch weiterhin Anträge stellen: Dazu gehören die Sanierung der Innenbeleuchtung von Sportstätten, die Beleuchtungstechnik an Flutlichtanlagen und der Tauschvon raumlufttechnischen Anlagen. Neu ist, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist und klare Energieeffizienzanforderungen an die Anlagen stellt. Sportvereine, die in solche Anlagen investieren, sparen nicht nur Energie, sondern auch eine Menge Geld, weil die Betriebskosten sinken. Das gibt den Vereinen mehr Spielraum, in Sportgeräte und Materialien zu investieren – und sich damit noch stärker auf ihre wesentliche Aufgabe zu konzentrieren.

Darüber hinaus werden über die  Kommunalrichtlinie auch die folgenden Klimaschutzmaßnahmen gefördert: die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, der Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.

Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können Maßnahmen aus verschiedenen Förderschwerpunkten in einem Antrag kombiniert werden oder mehrere Antragsteller schließen sich zu
einem gemeinsamen Antrag zusammen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung je nach Förderschwerpunkt in Höhe von 5.000 oder 10.000 Euro zu erreichen. Bei Fragen zur Förderung berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlos und unverbindlich. Anträge können immer vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres beim Projektträger Jülich gestellt werden. Die neue Kommunalrichtlinie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Quelle: Philipp Reiß, Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Der Beitrag erscheint im Informationsdienst SPORT SCHÜTZT UMWELT Nr. 127 mit dem Schwerpunktthema "Nachhaltigkeit im Sport".

Weitere Informationen:
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie


  • Auch Beleuchtungssysteme im Sport können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Foto: SK:KK
    Auch Beleuchtungssysteme im Sport können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Foto: SK:KK