Versicherungsschutz für Sportvereine

Schutz besteht auch bei er Teilnahme an Online-Sportangeboten des eigenen Vereins sowie für Vereinsaktivitäten im Rahmen des sozialen Engagements.

Auch in Corona-Zeiten haben die Vereinsmitglieder Versicherungsschutz. Foto: picture-alliance
Auch in Corona-Zeiten haben die Vereinsmitglieder Versicherungsschutz. Foto: picture-alliance

Das Coronavirus stellt die Gesellschaft aktuell vor große Herausforderungen und macht auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Zusammenkünfte in Vereinen, und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine und überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Demnach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht zulässig, nur gemeinsam mit der Familie oder Mitgliedern der Hausgemeinschaften. Die ARAG-Sportversicherung begleitet die Sportvereine des bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) auch in dieser herausfordernden Zeit. 

„Als Partner des Sports und des BLSV stehen wir natürlich gerade auch in solchen Zeiten den Sportvereinen zur Seite. Wir bieten den Mitgliedern Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Online-Sportangeboten des eigenen Vereins sowie für Vereinsaktivitäten im Rahmen des sozialen Engagements,“ unterstreicht Christian Vogée, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.   

Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für alle Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrages. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadensersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.   

Wichtiger Hinweis

Der gesamte Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen im BLSV). Sofern besonders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz auch für Anschlussorganisationen und Verbände mit besonderer Aufgabenstellung. 

(Quelle: BLSV)


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    Frau auf Krücken mit Gipsbein Foto: picture-alliance