Was Übungsleiter verdienen dürfen

Ehrenamtliche können bei ihren Tätigkeiten über manche steuerlichen Fallstricke stolpern, sagt Jörg Ammon vom Bayerischen Landessportverband (BLSV).

Übungsleiter und Trainer in Vereinen, deren nebenberufliche Tätigkeiten pädagogisch ausgerichtet sind, erhalten einen Freibetrag von 2100 Euro jährlich, beziehungsweise 175 Euro monatlich. Foto: picture-alliance
Übungsleiter und Trainer in Vereinen, deren nebenberufliche Tätigkeiten pädagogisch ausgerichtet sind, erhalten einen Freibetrag von 2100 Euro jährlich, beziehungsweise 175 Euro monatlich. Foto: picture-alliance

Der BLSV-Vizepräsident referiert regelmäßig in bayerischen Sportvereinen zu Themen wie Aufwandsentschädigungen für Sportler, Trainer und Funktionäre (Fahrtkosten, Sportausrüstung, Verpflegungsgeld). Alexander Hitschfel, Redakteur bei den Nordbayerischen Nachrichten, hat den hauptberuflichen Steuerberater zu einem Infoabend beim Hetzleser Sportverein begleitet und in einem Bericht festgehalten, wie Verantwortliche im Sportverein die Steuerfallen umgehen können.

Hier geht es zum Bericht auf nordbayern.de >>>

 


  • Übungsleiter und Trainer in Vereinen, deren nebenberufliche Tätigkeiten pädagogisch ausgerichtet sind, erhalten einen Freibetrag von 2100 Euro jährlich, beziehungsweise 175 Euro monatlich. Foto: picture-alliance
    Übungsleiter und Trainer in Vereinen, deren nebenberufliche Tätigkeiten pädagogisch ausgerichtet sind, erhalten einen Freibetrag von 2100 Euro jährlich, beziehungsweise 175 Euro monatlich. Foto: picture-alliance