Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs auf Sportanlagen
Der Bundesrat setzt sich für eine Ausweitung des sogenannten Kinderlärm-Privilegs ein. Das geht aus einem Bericht des Pressedienstes „Heute im Bundestag“ vom Diensttag (4.7.) hervor.

05.07.2017

Ein Gesetzentwurf der Länderkammer (Drucksache 18/12949) sieht vor, dass die immissionsschutzrechtliche Ausnahme für Kinderlärm von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Ballspielplätzen auch auf Sportanlagen übertragen wird.
Geändert werden soll Paragraph 22 Absatz 1a Bundes-Immissionschutzgesetz. Lärm von Sportanlagen würde demnach bei der Berechnung der Lärmwirkung einer Sportanlage nicht berücksichtigt werden, wenn er von Kindern verursacht wird. Die Ungleichbehandlung von Kinderlärm auf Ballspielplätzen gegenüber Kinderlärm auf Sportanlagen sei „nicht sachgerecht“, schreibt der Bundesrat. Sportanlagenlärm wird maßgeblich durch die Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV) geregelt.
In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Entwurf ab. Die Ausweitung sei nicht praktikabel und würde zu Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten führen. Die Änderung hätte daher „keinen praktischen Nutzen“.
(Quelle: DOSB-Presse Nr. 27/2017)