Bereits 2,5 Mio. Ehrenämter bei der VBG gesetzlich unfallversichert
Ehrenamtlich Tätige sollten sich über ihren Unfallversicherungsschutz informieren. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) hin.

25.09.2006

Alle gemeinnützigen Organisationen haben seit 2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger, z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte, gegen Unfallfolgen zu versichern. Dasselbe gilt auch für ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. Diese Personen können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) versichern. Die freiwilligen Helfer in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sind automatisch unfallversichert. Die Zahl der versicherten Ehrenämter bei der VBG ist 2005 bereits um ein Viertel auf mehr als 2,5 Millionen gestiegen.
Im Falle eines Unfalls sind Versicherte der VBG unter umfassenden Schutz gestellt. So erhält ein verheirateter Durchschnittsverdiener (Alleinverdiener) mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.500 Euro im Falle eines Unfalls im Ehrenamt neben umfassenden medizinischen Leistungen ein Verletztengeld von ca. 60 Euro täglich als Lohnersatz. Auf der VBG-Website www.vbg.de haben Verbände, einzelne Organisationen und ehrenamtlich Tätige die Möglichkeit, sich zur Unfallversicherung anzumelden. Der Beitragssatz beträgt 2,73 Euro je Ehrenamtsträger für das Jahr 2006. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfall-versicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind.
Da sich beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bislang nur gewählte Ehrenamtsträger freiwillig versichern können, haben einige Bundesländer für die bürgerschaftlich Engagierten, die kein offizielles Amt innehaben, zusätzliche Sammelverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Diese Sammelverträge versichern Freiwillige, die keinen privaten oder gesetzlichen Unfallschutz haben, bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Bestehen aber andere, private oder gesetzliche Unfallversicherungen, müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden. Zur Ehrenamtsversicherung informieren die VBG-Experten unter der Telefonnummer 040/5146-1970, E-Mail mailto:ehrenamt(at)vbg.de