BMI veröffentlicht Ergebnisse von Antidoping-Expertengespräch
Auf 64 Seiten hat das Bundesinnenministerium die Ergebnisse des Expertengesprächs zur Dopinggesetzgebung am 26. September 2013 in Bonn zusammengefasst.

15.10.2013

In dem Papier kommen die zehn Fachleute zu Wort, die vom BMI zur Diskussionsrunde über die aktuelle Gesetzgebung eingeladen worden waren: Prof. Dr. Jens Adolphsen, Prof. Dr. Hansjörg Geiger (kurzfristig verhindert), Prof. Dr. Ulrich Haas, Prof. Dr. Matthias Jahn, Dr. Rico Kauerhof, Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, StA GL Markus Müller, Prof. Dr. Dieter Rössner, RA’in Sylvia Schenk, Prof. Dr. Wolfgang Schild.
Veröffentlicht wurden nun die Leitthemen/der Fragenkatalog mit den dazugehörigen Antworten der Rechtsexperten. Das Papier ist auf der Internetseite des BMI abrufbar:
Ergebnisse von Expertengespräch zur Dopinggesetzgebung
Der DOSB hat stets erklärt, er sei offen für „weitergehende Maßnahmen, seien dies Gesetze oder praktische Verbesserungen wie die Einrichtung zusätzlicher Schwerpunktstaatsanwaltschaften und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Sportverbänden, NADA und Staatsanwaltschaften - solange der gut gemeinte Ruf nach einem ‚Anti-Doping-Gesetz‘ nicht das sportrechtliche Sanktionssystem im Ergebnis aushebelt und damit die Sanktionierung von Dopingsündern schwächt“.
Die Grenzlinie sei die Beibehaltung der ‚strict liability‘, also der Verantwortung des/r Sportlers/in für alle Stoffe, die sich in seinem/ihrem Körper befinden. "Auf dieser Grundlage kann das sportrechtliche Sanktionssystem einen Sportler nach einer positiven Probe oder einem indirekten Beweis eines Dopingvergehens unverzüglich für in der Regel zwei Jahre sperren, ohne aufschiebende Wirkung und mit weltweiter Gültigkeit. Hier ist das sportrechtliche Verfahren dem staatlichen überlegen, weil letzteres auf der Unschuldsvermutung aufbaut, langwierige, eine Sanktion aufschiebende Ermittlungen umfasst, nach einer Verurteilung wiederum langwierige Rechtsmittel auslösen kann und bei Ersttätern regelmäßig nicht über Bewährungsstrafen oder Geldbußen hinausgeht.
Der DOSB ist ausdrücklich dafür, die staatlichen Instrumente gegen die Hintermänner des Dopings wie Händler, Ärzte und Betreuer, ohne die Doping gar nicht möglich wäre, weiter zu schärfen."
(Quelle: DOSB)