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Breite Unterstützung für DOSB-Position zum Anti-Doping-Gesetz

Aus weiten Bereichen des Sports und der Politik erhält der DOSB Unterstützung für seine Null-Toleranz-Politik.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

28.09.2006

 

Lesen Sie die Stellungnahmen des Präsidenten des LAndessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller, und der sportpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, Klaus Riegert (CDU/CSU) und Detlef Parr (FDP)

Müller warnt Bundesgesetzgeber: Der Sport braucht kein Anti-Doping-Gesetz

Eine klare Absage hat der Präsident des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller, einem Anti-Doping-Gesetz erteilt. Müller warnte den Bundesgesetzgeber in diesem Zusammenhang vor der Allmachtsfantasie mit dem Ausprägungsmerkmal, alle gesellschaftlichen Probleme per Gesetz lösen zu wollen. „Es steht außer Frage, dass Doping im höchstem Maße gesundheitsgefährdend und zudem unfair ist. Meiner Auffassung nach ist der Sport aber stark genug, diese unerfreulichen Auswüchse zur ,Leistungssteigerung´ selbst zu regulieren“, so der lsb h-Präsident.

Im Landessportbund Hessen werde bereits im Nachwuchsleistungssport dezidiert auf die Gefahren des Doping eingegangen. „Wir setzen mit Aufklärung und Prävention schon im D/C-Kader an. Wir kooperieren in Sachen Aufklärung weiterhin mit dem Kultusministerium und den Schulen. Und in den Verträgen der Trainer ist der Einsatz von Dopingmitteln ganz klar als Grund zur sofortigen Entlassung genannt“.

Unabhängig davon müssten weitere Anstrengungen für einen dopingfreien Sport unternommen wer-den. Dazu zähle beispielsweise ein feineres Kontrollraster im Training und bei Wettkämpfen. Letztlich müsse sportintern auch über einen verschärften Strafenkatalog für Dopingsünder nachgedacht werden.

An den Gesetzgeber richtete Dr. Müller die Aufforderung, sich noch stärker mit den Auswüchsen des illegalen Medikamentenhandels zu befassen. „Den Missbrauch selbst werden wir als Sportorganisati-on auch ohne Gesetz einzudämmen wissen“. Das Präsidiums des Landessportbundes Hessen, so Müller abschließend, werde sich aktuell mit der Dopingproblematik befassen.

Riegert: Sportgerichtsbarkeit im Kampf gegen Doping nicht aushebeln

Sport, Sachverständige und Politiker waren sich nach der Anhörung einig: Der Sport muss seine Anstrengungen im Kampf gegen Doping national und international verstärken. Das sofortige mehrjährige Startverbot bis zu 4 Jahren nach dem Grundsatz der "strict liability"kommt einem Berufsverbot gleich und ist die schärfste Waffe im Kampf gegen Doping. Kontrollsystem, Kontrolldichte und Sanktionen müssen ausgebaut und international harmonisiert werden. Umstritten war und bleibt, den Besitz von Dopingsubstanzen bei Sportlern unter Strafe zustellen. Die immer wiederholte Behauptung, in anderen europäischen Ländern sei der Besitz von Dopingmitteln explizit bei Sportlern unterStrafe gestellt, wurde eindeutig widerlegt.

Dennoch sollte geprüft werden, ob ein Besitzstraftatbestand den Kampf gegen Doping fördere oder, wie von Sachverständigen überzeugend dargelegt, dem Sport die schärfste Waffe der sofortigen Wettkampfsperre entziehen würde. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Besitzstrafbarkeit und den Straftatbestand "Sportbetrug" konnten nicht ausgeräumt werden. Nach dieser Anhörung dürfte die Einführung eines Straftatbestandes "Sportbetrug" jedoch endgültig vom Tisch sein.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will keine Gesetzessymbolik; sie wird vorhandene gesetzliche Regelungen überprüfen und verschärfen, wenn dies dem Sport im Kampf gegen Doping hilft. Vorschläge der Sportministerkonferenz, der Rechtskommission des deutschen Sportes und des Bundesinnenministeriums liegen vor. Die Sportpolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Bündel von Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Dopings verständigt:

- Änderungen gesetzlicher Regelungen im BGB, ZPO und ArbGG, um dieEigenverantwortung und Schiedsgerichtsbarkeit der Sportverbände zu stärken;

- Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen im Sinne des Arzneimittelgesetzes;

- Einschränkung des freien Warenverkehrs für Medikamente, die als Dopingmittel eingestuft sind, durch Ergänzung des AMG;

- Unverzügliche Prüfung, ob anabole Steroide im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes als suchtgefährdend anzusehen sind;

- Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, um die Strafbarkeit des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Dopingsubstanzen zu verschärfen und als Katalogstraftat dem § 100 STPO anzufügen;

- Prüfung, inwieweit Doping durch Gen-Manipulation im Sport möglich ist und wie Manipulationen erkannt und unterbunden werden können;

- Schnellstmögliche Ratifizierung der am 19. Oktober 2005 durch die Generalkonferenz der UNESCO verabschiedeten Internationale Konvention gegen Doping im Sport.

Darüber hinaus wird den Ländern vorgeschlagen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, um die erkennbaren Vollzugsdefizite zu beheben, präventive Maßnahmen durch Aufklärung und Informationen zu verstärken, zu prüfen, inwieweit Fitnessstudios und ähnliche Betriebe durch eine Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbehörden kontrolliert werden können und die NADA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell zu unterstützen. Wir sollten diese Vorschläge zur wirksamen und effektiven Bekämpfung des Dopings zügig in das parlamentarische Verfahren einbringen.

Parr: Die Zeit für präzisere Anti-Doping-Regeln ist reif – wir müssen jetzt entscheiden

Die Zeit ist reif, jetzt muss gehandelt werden. Eine politische Grundsatzentscheidung ist mehr als überfällig. Nach diversen Anhörungen sind nun alle Argumente ausgetauscht. Das siebenjährige Nichtstun insbesondere unter der Grünen rot-grünen Bundesregierung muss ein Ende finden.

Die gestrige Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat gezeigt, welche Handlungsfelder der Politik und dem Sport zur Verfügung stehen, um national und international effektiv gegen Doping vorzugehen. In diesem Prozess muss die uneingeschränkte Verantwortlichkeit des Sports (strict liability) im Mittelpunkt stehen. Das Nebeneinander von Besitzstrafbarkeit der Athleten und der Verbandssanktionen kann nach Auffassung der FDP eher nicht so gestaltet werden, dass Maßnahmen gegen Doping zügig, wirksam und widerspruchsfrei erfolgen können.

Gesetzliche Initiativen wie die Einführung der Straftatbestände Sportbetrug und Besitz von Dopingmitteln wiesen die Sachverständigen mehrheitlich zurück. Bereits die Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo) hat als Ergebnis festgestellt, dass „die staatliche Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Dopingverstößen aus verfassungsrechtlichen Gründen nur das letzte zusätzliche Mittel der Dopingbekämpfung darstellen“ kann. Jetzt müssen also die bestehenden Gesetze und Vorschriften auf der Grundlage der einvernehmlichen Ergebnisse der ReSpoDo präzisiert und verschärft werden.

Die Probleme der Antidopingbekämpfung lassen sich nicht mit einem Gesetz lösen, wie das Beispiel Italien zeigt: Dort gibt es ein Gesetz, das kaum funktioniert, und es fehlen auch noch die adäquaten Mittel für die Umsetzung.

Auch in Deutschland wären die Strafverfolgungsbehörden ohne deutliche Erhöhung der Ressourcen völlig überfordert. Wir schaffen es ja heute nicht einmal, nötige Mittel für Dopinganalytik und Dopingkontrollen angemessen der NADA zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung seit längerer Zeit auf, die dafür vorgesehenen Mittel über die Jahre aufzustocken. Hier sind allerdings auch die Sponsoren von Spitzensportlern und erfolgreiche Sportler selbst gefordert (z.B. über die Gründung eines Anti-Doping-Fonds).

 

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