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Bundesrat billigt die Doping-Mengen-Verordnung der Bundesregierung

Der Bundesrat hat am 9. November die Doping-Mengen-Verordnung gebilligt. Die Rechtsverordnung der Bundesregierung ergänzt das am 1. November in Kraft ge-tretene „Gesetz zur Verbesserung der Doping-Bekämpfung im Sport“.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

14.11.2007

Die vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Verordnung regelt Details zur sogenannten „weichen Variante“ der Besitzstrafbarkeit, nach der der Besitz größerer Mengen besonders gefährlicher Mittel - etwa Testosteron, Anabolika, Peptidhormone und Antiestrogene - „zu Dopingzwecken im Sport“ mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann. In der Begründung zu den Vorschriften, die nach einer gesetzlichen Ermächtigung zu erlassen sind, heißt es: „Die Festlegung der nicht geringen Menge im Rahmen der Verordnung soll dem Zweck dienen, die Feststellung eines Verstoßes gegen das Besitzverbot im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erleichtern und eine einheitliche Strafverfolgungspraxis zu gewähren.“

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