Bundestag verabschiedete Steuererleichterungspaket „Hilfen für Helfer“
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet, das unter dem Motto „Hilfen für Helfer“ ein steuerrechtliches Maßnahmenpaket sowie erhebliche Minderungen und Erleichterungen vorsieht.

20.07.2007

Profitieren werden von der Neuordnung in erster Linie die Mitarbeiter in den Vereinen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Insgesamt wird damit gerechnet, dass Bund, Länder und Gemeinden Steuermindereinnahmen von jährlich 490 Millionen Euro haben werden.
„Das ist ein richtiger und wichtiger Meilenstein für das Ehrenamt“, erklärte der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, nach der Beendigung des parlamentarischen Prozesses. „Die Koalition hat auf dem finanziellen Sektor zielstrebig einiges angepackt. Buchstäblich im letzten Moment konnte ich noch weitere Verbesserungen durchboxen. Mögliche nächste Schritte sind: Wir wollen eine umfassende Entbürokratisierung, damit der Ehrenamtler auch wirklich in seiner Arbeit entlastet wird und sich auf sein Engagement konzentrieren kann. In der Pipeline ist aber auch die feste Zielstellung, sich dafür zu engagieren, dass schon bald Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche von der Lohn- und Einkommensteuerpflicht der Eltern abziehbar sein sollten - das sollte für alle gemeinnützigen Vereine gelten, für Gesangsvereine, Musikklubs, freiwillige Feuerwehren und natürlich auch für Sportvereine.“
Riegert boxt Anhebung der Übungsleiterpauschale durch
Vor der abschließenden Beratung im Parlament hatte sich Riegert im Koalitionsspitzengespräch mit Volker Kauder (CDU) und Dr. Peter Struck (SPD) durchgesetzt, dass die so genannte Übungsleiterpauschale wieder auf das Niveau, das von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingebracht worden war, erhöht wird. Damit steigt also der Freibetrag für nebenberuflich Tätige im Sport auf 2.100 Euro jährlich. Die steuerlich geltend zu machende Aufwandspauschale wurde auf 500 Euro jährlich angehoben; bis zu dieser Summe können Ausgaben für das Ehrenamt abgesetzt werden, ohne dass bei den Finanzämtern umständlich Belege mit Erläuterungen eingereicht werden müssen. Für den Sport genauso relevant: 35.000 Euro beträgt jetzt die Jahres-Freigrenze für Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen und ebenso für die wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger Vereine. Für Spenden bis zu 200 Euro wird ein erleichterter Spendennachweis eingeführt - zukünftig genügt bei den Finanzämtern die Kopie des Kontoauszugs.
In der Beratung des Sportausschusses, an der auch DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper teilnahm, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster, für dieses Steuerpaket gebe es sehr viel Beifall vom organisierten Sport. „Gut ist, dass die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, der die Übungsleiterpauschale zur Disposition stellen wollte, sofort vom Tisch gewischt wurde“, sagte Gerster. Hingegen betonte für die FPD Detlef Parr, der Gesetzentwurf bleibe hinter dem hohen Anspruch zurück, das Ehrenamt zu stärken: „Wir müssen die Überbürokratisierung endlich abschaffen.“
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) meinte: „Gut, dass etwas vorangekommen ist.“ Die Schwerpunktsetzung auf eine steuerliche Förderung sei „zu wenig“, man bräuchte eine „andere Anerkennungskultur“. Und Katrin Kunert (Die Linke) forderte andere Hebel für die Ehrenamtsförderung, weil weiterhin viele benachteiligt seien, die keine Steuern zahlen (können), etwa Arbeitslose, Studenten und geringverdienende Rentner: „Wir fordern eine direkte Kostenerstattung bzw. eine Zuwendung. Wenn wir das Ehrenamt gestalten wollen, müssen wir uns die gesamte Struktur anschauen.“