Der Leitfaden für Hospitality und Strafrecht ist aktualisiert
Die Sponsorenvereinigung S20 und die Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter (VSA) haben eine neue, erweiterte Auflage des Leitfadens „Hospitality und Strafrecht“ herausgegeben.

08.05.2018

Einladungen von Geschäftspartnern, Kunden und anderen Personen zu Sport- und Kulturveranstaltungen sind Bestandteile vieler Marketing- und Sponsoringkonzepte. Sponsoren erwerben im Rahmen ihres Engagements von Veranstaltern „Hospitalitypakete“, die neben Eintrittskarten auch ein Rahmenprogramm und Bewirtung enthalten können.
Die Einnahmen aus der Bereitstellung dieser Logen und Business-Seats sichern nicht nur die Gesamteinnahmen der Sport- und Kulturveranstalter ab, sie ermöglichen konkret eine „Quersubventionierung“ von Tickets in anderen Bereichen und damit günstigere Preise für alle anderen Besucher. Auch sind sie wichtige Bausteine in Finanzierungskonzepten bei Stadionneu- oder -umbauten und Sportgroßveranstaltungen.
Viele Veranstaltungen werden durch Sponsoring gefördert oder sogar erst ermöglicht. Dabei kommt Sponsoring nicht nur im Umfeld von Profisport-Veranstaltungen Bedeutung zu, sondern stellt vor allem für Veranstaltungen des Amateur- und Breitensports sowie von Events abseits des kulturellen Mainstreams eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Insofern kann Sponsoring auch einen wichtigen Beitrag zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung leisten.
In den vergangenen Jahren hat die Diskussion um Korruption zugenommen. Dadurch geriet auch die Einladungspraxis von Unternehmen in die öffentliche Diskussion und teilweise auch in die Kritik. Um die Unternehmen bei einem sichereren Umgang mit Einladungen zu unterstützen, haben sowohl der Sport (Deutsche Fußball Liga, Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Olympischer Sportbund) als auch die Sponsoren (S20) im Jahr 2011 erste Orientierungshilfen entwickelt, die als wertvolle Unterstützung der Praxis begrüßt und von dieser gern aufgenommen wurden.
Seitdem sind einige gesetzliche Änderungen erfolgt, weshalb der Leitfaden jetzt neu aufgelegt wurde. Darin sind die Erfahrungen der Spezialisten von S20 und VSA eingeflossen.
Bei den rechtlichen Ausführungen im Kapitel „Strafbarkeit von Einladungen“ haben die für das Korruptionsstrafrecht zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die für den Sport, das Dienstrecht und die Korruptionsprävention zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern mitgewirkt.
(Quelle: DOSB)