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DOSB begrüßt neue Gesetze zum Vereinsrecht

<p></p> <p>Durch die Verabschiedung von zwei neuen Gesetzen zu Verbesserungen im Vereinsrecht hat der Deutsche Bundestag die Bedeutung des Ehrenamtes in Sportvereinen gest&#228;rkt.&#160;&bdquo;Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um den mehr als acht Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich im Sport engagieren, die Motivation zu geben, dies auch weiterhin zu tun. Wir begr&#252;&#223;en die Entscheidung des Bundestages sehr. Der Deutsche Olympische Sportbund hat dies seit langem gefordert und wir werden auch in Zukunft weitere Schritte anmahnen, um die Stellung des Ehrenamtes weiter zu verbessern&ldquo;, sagte DOSB-Pr&#228;sident Thomas Bach. </p> <p>Die Bundestagsbeschl&#252;sse betreffen die Haftungsbegrenzung f&#252;r ehrenamtlich t&#228;tige Vereinsvorst&#228;nde und Vorschriften, mit denen elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden. Bach: &bdquo;F&#252;r die 91.000 Sportvereine in Deutschland ist dies eine klare Verbesserung in ihrer t&#228;glichen Arbeit. Vielen Vereinsvorst&#228;nden wird somit endlich auch eine rechtliche Unsicherheit genommen.&ldquo; </p> <p>Ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorst&#228;nde werden k&#252;nftig nur noch f&#252;r Vorsatz und grobe Fahrl&#228;ssigkeit einstehen m&#252;ssen. Zudem wird die M&#246;glichkeit geschaffen, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. </p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

03.07.2009

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