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DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper zu Stasi-Unterlagen-Gesetz

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Dr.Michael Vesper, hat an den Deutschen Bundestag appelliert, die Überprüfungsmöglichkeiten des bisherigen Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) für den Bereich des Sports beizubehalten.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

25.10.2006

Der DOSB-Generaldirektor hat vor der Anhörung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien zu dem Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes den Ausschuss für Kultur und Medien gebeten, den früheren Beauftragten für die Stasi-Unterlagen, Herrn Joachim Gauck, als zusätzlichen Sachverständigen für die heutige Anhörung einzuladen. Das DOSB-Präsidium hatte Gauck zuvor als Berater im Zusammenhang mit dem Stasi-Unterlagengesetz hinzugezogen. Vesper bedauerte außerordentlich, dass Gauck aus gesundheitlichen Gründen seine Teilnahme an der Anhörung kurzfristig absagen musste.

Vesper begrüßte grundsätzlich die Absicht des von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurfes, Überprüfungsmöglichkeiten über das Ende des Jahres 2006 zu verlängern.

Allerdings, so Vesper in einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Hans-Joachim Otto (FDP) und weitere Abgeordnete und Ausschußvorsitzende, sehe dieser Entwurf im Gegensatz zu dem ebenfalls vorliegenden Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen, den der Deutsche Bundesrat am 13. Oktober mit Mehrheit angenommen und dem Bundestag vorgelegt hat, drastische Einschränkungen des Kreises der Personen vor, die weiterhin überprüft werden können.

Für diesen Fall warnte Vesper vor wesentlichen Verschlechterungen für den Bereich des Sports. In der Vergangenheit sei es der Unabhängigen Stasi-Kommission des Sports gelungen, mit Hilfe der Überprüfungsmöglichkeiten in zahlreichen Fällen die Beschäftigung erheblich vorbelasteter Personen zu verhindern.

Der vorliegende Gesetzesentwurf lasse die besondere Situation des Sports außer Betracht. Glaub- und Vertrauenswürdigkeit seiner leitenden Mitarbeiter spielten eine herausragende Rolle. Haupt- und ehrenamtliche Funktionäre sollten eine an den Leitbildern des Sports orientierte Vorbildwirkung gegenüber den ihnen häufig anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entfalten. Darüber hinaus verpflichteten die Richtlinien der Spitzensportförderung durch das Bundesinnenministerium die Spitzenverbände ausdrücklich, keine Personen in verantwortlicher Position zu beschäftigen, die früher für die Stasi tätig waren. Ohne Überprüfungsmöglichkeit, so Vesper, könne der Sport dieser Auflage nicht entsprechen.

Stattdessen bleibe es künftig dem Zufall überlassen, auf welchem Kenntnisstand der Sport diesen vertrauensgeschützten und sensiblen Bereich beurteilen könne.

In keinem anderen Feld habe die aufgedeckte Mitarbeit von Personen bei der Staatssicherheit in den vergangenen Jahren ein so breites Echo gefunden wie im Sport. Es sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass die Bespitzelung und Denunziation von Mannschaftsmitgliedern plötzlich keine Rolle mehr bei der Besetzung von Führungspositionen im Sport spielen solle.

Falls sich der Ausschuß dennoch für eine Einschränkung der Überprüfungsmöglichkeiten aussprechen sollte, setze sich der DOSB dafür ein, die bisherige Praxis zumindest für Olympiamannschaften, Bundestrainer und -innen sowie die Führungskräfte der Spitzenverbände des DOSB und der Olympiastützpunkte beizubehalten. So könnte sowohl der Intention des Gesetzentwurfes, die Überprüfungsmöglichkeiten einzuschränken, als auch dem Interesse des deutschen Sports Rechnung getragen werden.

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