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DOSB-Generaldirektor: Sportfördergesetz muß auch dem Sport nutzen

DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper hält eine parlamentarische Initiative für ein Sportfördergesetz des Bundes für grundsätzlich unterstützenswert.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

13.09.2007

Wörtlich erklärte er: „Es kommt natürlich auf den Inhalt dessen an, was in einem solchen Gesetz stehen soll. Aber im Prinzip sind selbstverständlich alle Maßnahmen zu begrüßen und werden auch vom DOSB begrüßt, die der stärkeren Verankerung des Sports und seiner Förderung - im Falle des Bundes geht es ja um die Spitzensportförderung - dienen. Insofern werde ich einen solchen Schritt begrüßen und gehe davon aus, dass es dem Sport nutzen soll.“ Dr. Vesper forderte aber auch, ein Sportfördergesetz des Bundes dürfe keinen erhöhten Bürokratieaufwand mit sich bringen. „Es muss auf alle Fälle zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen“, sagte er. „Das jetzige Verfahren ist viel zu kompliziert“. 

Bereits Anfang 2006 hatte der damalige DSB in einem Rechtsgutachten bestätigt bekommen, dass eine treuhänderische Gesamtvergabe von Bundesmitteln, „zur Selbstbewirtschaftung“ (wie es haushaltsrechtlich heißt), im Rahmen der im Bundeshaushalt benannten zweckorientierten Erläuterungen, möglich sei. Dies erfolgt bisher beim Titel „Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ lediglich für das „Leistungssportpersonal“. Eine Erweiterung dieser modernen Form des Haushaltsvollzugs könnte - so war es mehrfach von SPD-Sportpolitikern dargestellt worden - einen erheblichen Bürokratieabbau beim organisierten Sport, aber auch in der Bundesverwaltung zur Folge haben. 

SPD-Politiker Danckert plädiert für gesetzliche Regelung für Mittelvergabe

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Sportausschusses, Dr. Peter Danckert, hatte im Deutschlandfunk für die Schaffung eines Sportfördergesetzes plädiert, um damit die Mittelvergabe für den Hochleistungssport klarer zu regeln. Danckert führte aus: „Das Parlament und die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, dass die Steuergelder, die wir Parlamentarier als Treuhänder ausreichen, in transparenter Weise für den Sport ausgegeben werden.“ Eine gesetzliche Regelung sei „der richtige Weg“, die Sportfördermittel des Bundes „im Sinne des Steuerzahlers“ auszugeben. 

Der sportpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann, begrüßte die erneut ins Gespräch gekommene Neuorganisation der Vergabe von Sportfördermitteln. „Wir müssen transparente und saubere gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, so wie es zum Beispiel Österreich getan hat“, erklärte Hermann. „Dann kann die Verwaltung nicht mehr nach eigenem Gusto die Mittel verteilen.“ 

Verteilung und Kontrolle der Bundesmittel erfolgen derzeit nach Verwaltungsrichtlinien des Bundesinnenministeriums. Diese enthalten die klare Vorgabe, dass ausgezahlte Gelder zurückgefordert werden können, wenn bei einem Mittelempfänger Dopingbelastungen bekannt werden. Die internen Richtlinien entfalten jedoch keine Rechtswirkung gegenüber Dritten, abgesehen von rechtlichen Grundstandards wie das Gleichheitsgebot. Der Bund will dem DOSB und seinen Fachverbänden im kommenden Jahr 13,1 Millionen Euro Spitzensport-Fördermittel mehr zur Verfügung stellen. Insgesamt sollen nach dem Haushaltsentwurf des Bundes 83,9 Millionen Euro für Lehrgänge und Wettkämpfe, für Trainer, Leistungsdiagnostiker, Sportmediziner und für die 20 Olympiastützpunkte bereitgestellt werden. Ende November wird der Etat vom Deutschen Bundestag verabschiedet, nachdem das Zahlenwerk von den Fachausschüssen und vom federführenden Haushaltsausschuss beraten wurde.

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