Zum Inhalt springen

DOSB legt Stellungnahme zum Anti-Doping-Gesetzentwurf vor

<p>Skepsis gegen&uuml;ber Regelungen zum „Selbstdoping“</p> <p>Der DOSB hat eine ausf&#252;hrliche Stellungnahme zum Referentenentwurf f&#252;r ein Gesetz zur Bek&#228;mpfung von Doping im Sport abgegeben. Darin bekennt er sich „mit allem Nachdruck“ zum Engagement der Bundesregierung zur Verbesserung der Dopingbek&#228;mpfung und begr&#252;&#223;t die Schaffung eines eigenst&#228;ndigen Anti-Doping-Gesetzes ausdr&#252;cklich. Gleichwohl sieht er in dem vorgelegten Entwurf noch Optimierungsbedarf. </p> <p>Die von Pr&#228;sidium und Vorstand des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) getragene 12-seitige Einlassung im Rahmen des Anh&#246;rungsverfahrens der beteiligten Bundesministerien der Justiz und f&#252;r Verbraucherschutz, des Innern sowie f&#252;r Gesundheit bezieht sich auf die Beschl&#252;sse der DOSB-Mitgliederversammlung. Diese hatte sich 2013 in Wiesbaden f&#252;r ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen, sich gleichzeitig aber im Sinne eines wirksamen Anti-Doping-Kampfes gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen und die Bestrafung des „Selbstdopings“ gewandt.</p> <p>Uneingeschr&#228;nkt unterst&#252;tzt der DOSB unter anderem die im Gesetzentwurf geplanten Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Staatsanwaltschaften und NADA, zum Umgang mit personenbezogenen und gesundheitsbezogenen Daten, zur Sportschiedsgerichtsbarkeit und zur Konzentration der Rechtsprechung in Dopingsachen auf Schwerpunktkammern der Gerichte in den L&#228;ndern.</p> <p>Skeptisch sieht der DOSB dagegen die Regelungen zum „Selbstdoping“. Er sieht darin die „Grunds&#228;tze der Bestimmtheit von Straftatbest&#228;nden und die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer strafrechtlichen Sanktion“ als nicht gegeben an. Genau dies hatte aber die Koalition im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 zugesagt. Wie in der Stellungnahme im Einzelnen begr&#252;ndet ist, bef&#252;rchtet der DOSB, dass „die Funktionsf&#228;higkeit der Sportgerichtsbarkeit“ durch die vorgesehenen Bestimmungen beeintr&#228;chtigt werden k&#246;nnte; genau das will aber der Koalitionsvertrag ausschlie&#223;en.</p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

09.02.2015

Title

Title