DOSB-Ombudsstelle neu besetzt
Der DOSB hat seine externe Ombudsstelle zum 1. Januar 2018 neu besetzt und Rechtsanwalt Felix Rettenmaier als unabhängigen Vertrauensanwalt bestellt.

02.01.2018

Felix Rettenmaier steht hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, ehrenamtlichen Funktionsträger/innen und Geschäftspartner/innen des DOSB sowie auch außenstehenden Dritten ab sofort als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Der genannte Personenkreis kann sich bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen oder ehrenamtliche Funktionsträger/innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DOSB jederzeit an ihn wenden. Der Vertrauensanwalt ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DOSB.
Die externe Ombudsstelle ist Bestandteil des Good-Governance-Konzeptes des DOSB, mit dem Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zeitgemäß und professionell realisiert werden. Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung wird dabei zugesichert. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist zudem sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und sein Name nicht preisgegeben wird.
Felix Rettenmaier, der als Ombudsmann für weitere bekannte Unternehmen tätig ist und über langjährige Erfahrung in der Korruptionsprävention verfügt, ist Ansprechpartner u. a. für folgende Themen:
- Korruptionsstraftaten und Fraud-Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.);
- Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und gegen das Gesetz gegen Sportbetrug (Spiel- und Wettmanipulation);
- sonstige Straftaten (ohne Betragsschwelle hinsichtlich eines Schadens);
- Verstöße gegen eines der im Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsmerkmale, Mobbing, Stalking, sexualisierte Gewalt;
- Verstöße gegen die DOSB-Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit sowie die Verhaltensnormen des Ethik-Codes;
- Verstöße gegen Vergaberichtlinien;
- Fälle schwerer Missachtung von internen Regelungen und Arbeitsanweisungen und
- vorsätzliche Datenschutzverstöße.
Darüber hinaus wird Felix Rettenmaier für die Dauer der jeweiligen Spiele als Vertrauensanwalt für die Mitglieder der Deutschen Olympiamannschaft bzw. der Deutschen Jugend-Olympiamannschaft fungieren.
Falls ein/e Hinweisgeber/in sich bezüglich eines Hinweises auf Verstöße gegen AGG, Mobbing, Stalking, oder sexualisierte Gewalt an eine weibliche Ansprechpartnerin wenden möchte, steht hierfür Frau Rechtsanwältin Dr. Carolin Weyand zur Verfügung.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per SMS, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwalts ist kostenfrei. Die Mitarbeiter im Sekretariat der Kanzlei sind im Umgang mit Hinweisgebern geschult und mit Datenschutzvorschriften vertraut. Die Mitarbeiter nehmen die Anrufe diskret entgegen und vereinbaren, wenn gewünscht, einen Rückruftermin.
Felix Rettenmaier ist wie folgt erreichbar:
Rettenmaier & Adick Rechtsanwälte PartG mbB
Corneliusstraße 34
D - 60325 Frankfurt/Main
T: +49 69 87403001-0
F: +49 69 87403001-9rettenmaier(at)rettenmaier-adick.de
www.rettenmaier-adick.de
Dr. Carolin Weyand ist wie folgt erreichbar:
Rettenmaier & Adick Rechtsanwälte PartG mbB
Corneliusstraße 34
D - 60325 Frankfurt am Main
T: +49 69 87403001-0 (08.30 – 16.30 Uhr)
weyand(at)rettenmaier-adick.de
(Quelle: DOSB)