DOSB setzt sich im Fall Steuer durch
Der DOSB und Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer haben einen Gerichtsstreit um die Nominierung Steuers für die Olympischen Winterspiele 2006 mit einem Vergleich beendet.

26.05.2008

Vor dem Berliner Landgericht einigten sich die Anwälte beider Parteien darauf, dass die 2006 gegen den Trainer erwirkte Einstweilige Verfügung gegen den Olympia-Ausschluss gelöscht wird. Der DOSB verzichtet im Gegenzug auf Forderung nach Rückzahlung von Gerichtsgebühren durch Steuer.
„Wir haben uns hier auf ganzer Linie durchgesetzt“, erklärte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper. Die von Steuer kurz vor Turin erwirkte einstweilige Verfügung, die ihm die Olympia-Akkreditierung zur Betreuung seiner Schützlinge Aljona Savchenko/Robin Szolkowy gesichert hatte, wurde vom Gericht für „aufgelöst“ erklärt. Somit kann sich bei ähnlichen Streitfällen niemand mehr darauf berufen.
Die Anwälte Steuers zogen einen Antrag an den Sportschiedsgerichtshof CAS zurück, in der Hauptsache zu entscheiden. Das Nationale Olympische Komitee (NOK), dessen Nachfolger seit Mai 2006 der DOSB ist, hatte Steuer die Turin-Zulassung wegen dessen früherer Stasi-Mitarbeit verweigert. Auch DOSB-Justiziar Holger Niese wertete die Entscheidung positiv: „Unser Bestreben war es, dass die damals ergangene einstweilige Verfügung verschwindet. Das ist passiert." Niese leitet aus dem Urteil eine „abschreckende Wirkung“ für Versuche von Athleten oder Betreuern ab, sich in deutsche Olympiamannschaften einzuklagen.