DSB will „Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer“ nicht hinnehmen
Der Deutsche Schützenbund (DSB) unterstützt die Forderung des Deutschen Jagdverbands (DJV), unverzüglich klarzustellen, dass halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbarem Magazin nach wie vor erlaubt sind.

28.04.2016

Das laufende Verfahren zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes biete hierzu eine Möglichkeit, die dringend genutzt werden sollte, heißt es in einer Veröffentlichung des DSB.
Im März hätten Richter des Bundesverwaltungsgerichts, so heißt es darin weiter, für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen „überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien“. In dem Verfahren, so der DSB, gehe es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden dürfe.
Die Verbände-Allianz aus DJV, DSB und weiteren, im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbänden, kritisiere, dass fünf Richter mit ihrer Äußerung legale Waffenbesitzer von heute auf morgen kriminalisierten und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt hätten. Tausenden Jägern drohe völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädi-gungslose Verlust ihres Eigentums. In der Wirtschaft würden drastische wirtschaftliche Einbußen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet, die sich, so der DSB, bereits jetzt abzeichneten. „Um weiteren Schaden abzuwenden“, fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder Rechtssicherheit herstellen. Bis zur Umsetzung müsse die Bundesregierung Klarheit schaffen, wie das Urteil aus Leipzig ausgelegt werden solle.
DSB-Präsident Heinz-Helmut Fischer sagte: „Der Deutsche Schützenbund steht in dieser wichtigen Angelegenheit an der Seite seines Partners, des Deutschen Jagdverbandes. Zumal es hier darum geht, weitere Restriktionen bei der Verwendung halbautomatischer Waffen abzuwenden, die dann auch von erheblicher schießsportlicher Relevanz sein könnten.“
(Quelle: DSB)