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Einigung DEB-NADA

<p></p> <p>Das Gespr&#228;ch, zu dem auf Vermittlung von DOSB-Generaldirektor Michael Vesper und Justitiar Holger Niese, f&#252;r den DEB Vizepr&#228;sident Uwe Harnos, Generalsekret&#228;r Franz Reindl und als Sprecherin der Spitzenverb&#228;nde Christa Thiel sowie f&#252;r die NADA deren Kuratoriumsvorsitzender Hanns Michael H&#246;lz, Vorstandsvorsitzender Armin Baumert, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Christoph Niessen und Justitiarin Anja Berninger im Frankfurter Flughafen zusammengekommen waren, hatte im Wesentlichen folgendes Ergebnis: </p> <p>Beide Seiten verabreden f&#252;r die Zukunft eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und verst&#228;ndigen sich auf folgende Ma&#223;nahmen: </p> <p>1. DEB und NADA stimmen darin &#252;berein, dass Florian Busch am 06. M&#228;rz 2008 eine von der NADA veranlasste Dopingkontrolle verweigert hat. Das Dopingvergehen einer verweigerten Kontrolle ist laut NADA- und WADA-Code&#160;grunds&#228;tzlich mit einer Sperre von mindestens einem Jahr zu sanktionieren.&#160;</p> <p>2. DEB und NADA nehmen zur Kenntnis, dass die WADA Rechtsmittel beim adhoc&ndash;Schiedsgericht des DOSB eingelegt hat. Beide Parteien werden den Spruch dieses Schiedsgerichts selbstverst&#228;ndlich anerkennen und umsetzen. </p> <p>3. Bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes wird der DEB ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und jegliches Pr&#228;judiz den Eishockeyspieler Florian Busch nicht in der Nationalmannschaft einsetzen. </p> <p>4. Die NADA nimmt zur Kenntnis, dass die zwischen dem DEB und der Deutschen Eishockey Liga (DEL) geschlossene Kooperationsvereinbarung m&#246;glicherweise nicht ausreicht, um Sanktionen wegen Dopingvergehen f&#252;r den Spielbetrieb der DEL durchzusetzen. Der DEB sagt zu, eine &#196;nderung der Kooperationsvereinbarung mit der DEL anzustreben, die einen Durchgriff der Sanktionierung von festgestellten Dopingvergehen auch f&#252;r den Spielbetrieb der DEL erlaubt. Angestrebt wird eine Vereinbarung zwischen NADA, DEB und DEL. </p> <p>5. Der DEB wird k&#252;nftig alle Kader-Spieler fristgerecht f&#252;r den NADA-Testpool melden. Das gilt ausdr&#252;cklich auch f&#252;r solche Spieler, die im Ausland spielen. </p> <p>6. Der DEB wird den NADA-Code unverz&#252;glich in seine Regelwerke integrieren und seine Athleten zus&#228;tzlich mittels Athletenvereinbarung daran binden. Die entsprechende Satzungs&#228;nderung war f&#252;r die n&#228;chste Mitgliederversammlung am 12. Juli 2008 bereits vorgesehen. Dabei soll auch die Zust&#228;ndigkeit des bei der DIS eingerichteten Nationalen Sportschiedsgerichts f&#252;r Dopingfragen verankert werden. </p> <p>Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung werden DEB und NADA unverz&#252;glich eine neue Trainingskontrollvereinbarung abschlie&#223;en. Die NADA nimmt ihre Kontrollt&#228;tigkeit wieder auf. </p> <p>Frankfurt, den 16. Mai 2008 </p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

16.05.2008

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