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Erklärung der Geiger-Kommission zum Fall Beilschmidt

Die Kommission hat sich bemüht, die Unterlagen zum Fall von Herrn Beilschmidt beizuziehen. Dies hat sich als nicht ganz einfach erwiesen und hat deshalb auch einige Zeit in Anspruch genommen.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

08.05.2015

Die Kommission hat Herrn Beilschmidt ausführlich angehört und ihm dabei auch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Gremium kam nach eingehenden Beratungen zu folgendem Schluss:

„Das Gremium ist sich bewusst, dass herausgehobene Positionen im Sport im besonderen Maße nach Achtung der Sportlertugenden wie Vertrauenswürdigkeit, Integrität, Fairness und Vorbildlichkeit verlangen.

In Anbetracht der Gesamtumstände, insbesondere der Einsichtigkeit von Herrn Beilschmidt über seine Verstrickungen, seiner aktuellen Aktivitäten zur Aufklärung der Stasi-Verbindungen des Thüringer Sports in Zeiten der DDR sowie des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs kommt das Gremium zu dem Schluss, dass die Belastungen nicht ausreichen, die Abberufung von Herrn Beilschmidt von seiner Position als Hauptgeschäftsführer des Thüringer Landessportbundes (ausdrücklich) zu empfehlen. Ein Makel bleibt aber. Das Gremium äußert deshalb die Erwartung, dass er seine Vorbildfunktion als LSB-Hauptgeschäftsführer der Gestalt auslebt, dass er mit seiner eigenen Historie offensiv umgeht, um dadurch auch jüngeren Sportlern zu zeigen, wie eine angemessene Vergangenheitsbewältigung funktioniert, was Fairness bedeutet und welchen Herausforderungen man sich stellen muss.

Das Gremium hätte sich gefreut, wenn Herr Beilschmidt seine einschlägigen Äußerungen nicht erst auf Vorhalt abgegeben hätte. Das Gremium äußert die Erwartung, dass er entsprechende Konsequenzen zieht, die auch die Darstellung seiner Person im Bericht zum Thüringer Sport betreffen.“

Dazu auch die Erklärung des LSB Thüringen:

Präsidiums-Entscheidung auf Grundlage der Empfehlung des DOSB-Gremiums ist gefallen

Nachdem im Oktober 2014 neue Vorwürfe zu einer Zusammenarbeit von Rolf Beilschmidt, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Thüringen (LSB), mit der Staatssicherheit der DDR veröffentlicht wurden, forderte das geschäftsführende LSB-Präsidium umgehend eine aktive und zügige Aufklärung. Neben dem Antrag auf Akteneinsicht – die auf Grundlage der Regelungen des Stasiunterlagengesetzes nicht möglich war - und einem offenen Gespräch mit Beilschmidt, war Präsident Peter Gösel an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) herangetreten, um die Bekanntmachungen durch dessen Unabhängiges Beratungsgremium in Stasi-Fragen bewerten zu lassen.

Nach einer Anhörung von Rolf Beilschmidt am 26. März 2015 liegt dem LSB nun das Ergebnis schriftlich vor. Demnach stellte das Gremium nach Bewertung der Akten- und Faktenlage fest, dass die Belastungen nicht ausreichen, um eine Abberufung von Beilschmidt in seiner Position als Hauptgeschäftsführer des LSB Thüringen zu empfehlen. Als Kriterien sind unter anderem die Bewertung der Gesamtumstände, die Einsichtigkeit von Rolf Beilschmidt, seine Aktivitäten zur Aufklärung sowie der inzwischen eingetretene Zeitablauf aufgeführt.

Daraufhin hat das geschäftsführende Präsidium am 7. Mai beschlossen, dass Rolf Beilschmidt weiterhin als Hauptgeschäftsführer des LSB Thüringen tätig sein kann. In diese abschließende Gesamtbeurteilung ist auch seine seit vielen Jahren anerkannte und verdienstvolle Arbeit im Thüringer Sport eingeflossen.

(Quelle: DOSB / LSB Thüringen)

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