Zum Inhalt springen

EU-Badegewässerrichtlinie ist praktikable Lösung für den Wassersport

Mit großer Erleichterung haben der Deutsche Kanu-Verband (DKV) und andere Wassersportverbände die am 17.1.2006 beschlossene EU-Badegewässerrichtlinie aufgenommen.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

07.02.2006

Die nach langjährigen Diskussionen vom EU-Parlament und -Rat beschlossene Fassung der Richtlinie bewirkt keinerlei Einschränkungen für die Ausübung des Kanusports. Erste Entwürfe hatten eine Anwendung der strengen Anforderungen an Badegewässer auch auf wassersportlich genutzte Gewässer vorgesehen. Hierdurch wäre das Kanufahren auf allen Flüssen und Seen untersagt worden, die nicht über die zum Baden erforderliche Wasserqualität verfügen - was für die meisten Gewässer ein generelles Sportverbot bedeutet hätte.

 

Unterstützung vom EU-Büro des Deutschen Sports in Brüssel

Der DKV hatte sich daher mit Unterstützung des EU-Büros des deutschen Sports in Brüssel und zusammen mit anderen europäischen Kanuverbänden dafür eingesetzt, für wassersportliche Aktivitäten andere Lösungen zu finden. Die neuen Richtlinien sehen jetzt keine Einschränkungen mehr für Wassersport oder Erholungsaktivitäten vor. „Das gemeinsame Engagement des DKV mit dem EU-Büro des deutschen Sports in Brüssel hat gezeigt, dass eine erfolgreiche Interessenvertretung auch auf internationaler Ebene möglich ist", äußerte sich DKV-Präsident Olaf Heukrodt (Leipzig) zufrieden. Gleichzeitig mahnte er aber auch an, sich zukünftig weiterhin verstärkt für saubere Gewässer in Deutschland und Europa einzusetzen und sicherte Naturschutzbehörden und -verbänden die Mitarbeit des organisierten Kanusports zu.

 

Weitere Informationen beim Deutschen Kanu-Verband, Bertaallee 8, 47055 Duisburg, Tel: 0203/99759-0, Fax: 0203/99759-60, E-mail: service(at)kanu.de

Title

Title