Europäische Kommission prüft Glücksspielstaatsvertrag
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vergangene Woche bei der Europäischen Kommission vorgelegt.

28.05.2020

Der Entwurf war zuvor von den Ländern abgesegnet worden. Die EU prüft im vorgesehenen Notifizierungsverfahren, ob die Inhalte mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarktes vereinbar sind.
Dabei wird der Vertragsinhalt überprüft, ob er mit den Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen übereinstimmt. Dazu gehört auch der Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen. Die EU hat diesen Leitfaden im Juli 2014 verabschiedet. Darin heißt es unter anderem: „Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, durch die Übernahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation für diese Dienstleistungen ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu erzielen … Das Recht der Mitgliedsstaaten auf Regulierung von Glücksspieldienstleistungen bleibt von dieser Empfehlung unberührt.“
Diese Grundsätze sind zwar nur Empfehlungen, basieren jedoch auf EU-Gesetzen. Und die Kommission empfiehlt die Einhaltung dieser Mindestanforderungen. Nach Auskunft der NRW-Staatskanzlei sind die Grundsätze der Kommission berücksichtigt worden. Gibt es keine Einsprüche oder Änderungsforderungen der Europäischen Kommission, tritt das geänderte Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft.
(Quelle: DOSB-Presse, Ausgabe 22)