Flüchtlingshilfe: steuerliche Erleichterungen verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die ursprünglich bis Ende vorigen Jahres befristeten steuerlichen Erleichterungen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre verlängert.

07.02.2017

Das kündigte das Ministerium in einem Schreiben vom 6. Dezember im Bundessteuerblatt 2016 an.
„Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge“ hätten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder seinerzeit die Verwaltungsregelungen getroffen, die nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bis zum 31. Dezember 2018 erweitert würden, heißt es darin.
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums gibt es hier.
Quelle: DOSB-Presse Nr.3/2017