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Grundgesetz-Änderung pro Sport könnte auf der Kippe stehen

Die parlamentarische Initiative, den Sport als zu förderndes und schützendes Sozial- und Rechtsgut gemeinsam mit der Kultur noch in diesem Frühjahr im Grundgesetz zu verankern, steht möglicherweise auf der Kippe.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

16.02.2006

    Das erklärte der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, in Berlin. „Die Bundesländer werden sich sperren, dass der Bundesgesetzgeber Kompetenzen für die Kultur beanspruchen könnte“, sagte Riegert. „Wenn die Kulturhoheit der Länder in Gefahr gerät, schrillen in den Staatskanzleien überall die Alarmglocken.“ Riegert sieht deshalb im Augenblick wenig Chancen, dass der Sport gemeinsam mit der Kultur in einem Artikel 20 b ins Grundgesetz im Zuge der Beratungen über die Föderalismusreform aufgenommen werden kann.

     

    Der erste Gesetzentwurf, den die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Steffen Reiche formuliert hatten, wurde zwischenzeitlich dem Unions-Sportsprecher vorgestellt. Riegert: „Wenn die Entscheidung von ganz oben, also von der Bundeskanzlerin kommt, dann werden wir den Artikel 20 b bekommen können. Angela Merkel hatte sich ja kürzlich bei dem Besuch des IOC-Mitglieds Thomas Bach im Kanzleramt ausführlich mit der Forderung der Sportpolitik und dem Beschluss des DSB-Präsidiums, das Vorhaben zu unterstützen, beschäftigt.“

     

    Aus Unionskreisen verlautete, dass Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gebeten wird, die beabsichtigte Verfassungsänderung, die eigentlich außerhalb der Neujustierung des Grundgesetzes im Rahmen der Föderalismusreform steht, mit durchzuwinken. Damit könnten die Unions-regierten Länder, die im Bundesrat die Mehrheit haben, für das Projekt „Sport ins Grundgesetz“ begeistert werden.

     

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