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Hessen für Radikallösung bei Glücksspiel-Staatsvertrag

Als erster Sportfunktionär hat sich der Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h), Rolf Müller, für eine radikale Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspiel ausgesprochen.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

30.11.2012

„Ich sehe eine Lösung des gegenwärtigen Dilemmas der begrenzten Konzessionen in dem Vertrag ausschließlich in einer weitgehenden Öffnung der Zahl der Sportwetten-Konzessionäre, und das möglichst bald“, sagte der lsb h-Chef.

Die in der gegenwärtigen Version des Staatsvertrags festgelegte Anzahl von lediglich 20 Konzessionen werde sich in der Praxis als unrealistisch und als großes Handicap erweisen, daher sei es aus seiner Sicht dringend notwendig, von den vorgesehenen Instrumenten des Vertrags Gebrauch zu machen, die ausdrücklich eine Erhöhung der Konzessionsinhaber durch das Votum der Ministerpräsidenten vorsehen.

Ein Verweis auf eine „Evaluierung“ oder auf eine „wissenschaftliche Untersuchung“, wie sie in dem Vertrag erwähnt würden, sei angesichts der weit über 20 potenziellen Konzessionsanträgen wirklichkeitsfremd und juristisch sogar gefährlich.

Bisher habe ihm niemand erklären können, was passiere, wenn nur ein 21. Antragsteller gegen seine Ablehnung klage, wobei man davon ausgehen könne, dass die Zahl in Wahrheit wesentlich höher liege, wie sich auch am Beispiel von Schleswig-Holstein gezeigt habe. „Ein Fehler im Aufmarschplan zieht sich durch die ganze Schlacht, deshalb sollte man bereits vor der Vergabe der 20 vorgesehenen Konzessionen die Chancen der Experimentierklausel nutzen , um nicht in eine Klagefalle abgewiesener Konzessionsantragsteller zu laufen“, sagte Rolf Müller.

Der organisierte Sport benötige dringend die Unterstützung aus den Mitteln der Sportwetten, und jeder Tag, an dem der Staatsvertrag keine Wirkung erzielen könne, sei ein Tag der verlorenen Sportförderung.

(Quelle: LSB Hessen)

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